Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Schadenmeldung

Bei der Schadenmeldung handelt es sich um die Meldung eines Versicherungsschadens bei der Versicherungsgesellschaft. Sowohl Versicherungsnehmer als auch Geschädigte haben die Möglichkeit einer Schadenmeldung.

Generell sollte die Schadenmeldung an die Versicherungsgesellschaft so früh wie möglich erfolgen. Die Frist für die Schadenmeldung ist abhängig von der Versicherungssparte und beträgt in der Regel zwischen drei und sieben Tage nach Eintritt des Schadens. Viele Versicherungsgesellschaften bieten eine online Schadenmeldung an, bei der Online-Formulare zur Verfügung gestellt werden. Aber auch per Telefon sind Schadenmeldungen möglich.

Eine Schadenmeldung muss alle wichtigen Angaben zum Schadenverursacher, zum Geschädigten, Versicherungsnummern sowie eine präzise Beschreibung des Schadenhergangs nebst Zeitpunkt und Ort enthalten.

Erfolgt eine Schadenmeldung für die Hausratversicherung, Gebäudeversicherung oder Kfz-Versicherung, sollten Fotos von Schäden der Schadenmeldung beigefügt werden. Rechnungen, Quittungen und Kaufverträge sind geeignet, Werte detailliert darzulegen. Den Schaden beschreibende Belege, Dokumente, Bescheinigungen und Unterlagen sind auch bei Schadenmeldungen für Haftpflichtversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen erforderlich.