Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Mitverschulden

Beim Mitverschulden handelt es sich um einen rechtlichen Begriff, der häufig im Bereich von Verkehrsunfällen oder anderen Schadensereignissen Erwähnung findet. Kommt es zu einem Unfall oder Schaden, wird die Frage gestellt, wer diesen Unfall bzw. Schaden verschuldet hat. Juristisch betrachtet wird nach einem Schuldigen und nach einem Geschädigten gesucht. Allerdings gibt es Fälle, bei denen den Geschädigten ein Mitverschulden trifft, weil er durch eigenes schuldhaftes Verhalten am eigenen Schaden beteiligt war.

Das Mitverschulden ist in § 254 BGB geregelt, wonach das eigene Mitwirken des Geschädigten am Schaden zu einer Schadensersatzverpflichtung führen kann. Der Umfang des Schadensersatzes hängt dann von den Umständen ab, insbesondere davon, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil der Parteien verursacht worden ist. Es kann also aufgrund eines Mitverschuldens auch vorkommen, dass ein Schaden nach Quoten des Verschuldens aufgeteilt wird. Diese Quotelung findet häufig bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen statt.

Synonyme: Mitverschuldensanteil,Mitverursachung