Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Anwartschaft

Generell wird eine rechtlich abgesicherte und nicht mehr entziehbare Aussicht auf den Erwerb eines Rechts, dessen Voraussetzungen zum aktuellen Zeitpunkte noch nicht vollständig erfüllt sind, als Anwartschaft bezeichnet.

In der gesetzlichen Rentenversicherung, in der betrieblichen Altersversorgung und bei Kapitallebensversicherungen werden die jeweils durch Beitragszahlung erworbenen Ansprüche als Anwartschaften bezeichnet. Renten können nur dann ausgezahlt werden, wenn die gesetzlich geregelte Anwartschaft erworben wurde. Es müssen also die vorgeschriebenen Pflichtbeiträge oder freiwilligen Beiträge eingezahlt werden, um eine Anwartschaft auf die Altersrente nach Erreichen des Rentenalters (oder vorzeitig mit Rentenabschlägen) zu erreichen. Zukünftige Rentenansprüche und Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung werden unverfallbare Anwartschaften genannt.

Der Begriff der Anwartschaft hat im Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV) eine besondere Bedeutung. Wenn eine private Krankenversicherung aufgegeben werden muss und absehbar ist, dass der Versicherungsschutz zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden soll, können sich Versicherungsnehmer durch eine Anwartschaftsversicherung die vereinbarten Konditionen konservieren. Je nach Anwartschaft kann der Versicherungsvertrag zu einem späteren Zeitpunkt zu den ursprünglichen Bedingungen wieder aufgenommen werden, beispielsweise nach einem längeren Auslandsaufenthalt. Unterschieden wird in kleiner oder großer Anwartschaftsversicherung. Bei der kleinen Anwartschaft, die sich für eher kurzfristige Unterbrechungen des Versicherungsvertrages empfiehlt, sparen sich Versicherungsnehmer bei Wiedereintritt in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung. Bei der großen Anwartschaft werden die höheren Beiträge dazu genutzt, Alterungsrückstellungen zu bilden. Das ursprüngliche Alter beim Eintritt in die Versicherung wird dadurch zur Grundlage der späteren Versicherungsbeiträge, wodurch diese geringer kalkuliert werden können.

Siehe auch: Anwartschaftversicherung in der privaten Krankenversicherung