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Rentenreform 2026: Was beschlossen ist und was noch diskutiert wird
Die gesetzliche Rente steht vor weiteren Veränderungen. Ende 2025 wurde mit dem Rentenpaket bereits ein Teil der Reform umgesetzt. Gleichzeitig hat die Alterssicherungskommission 2026 Vorschläge vorgelegt, die deutlich weiter reichen. Dazu gehören unter anderem eine gesetzliche Kapitalrente, Veränderungen beim Renteneintritt und eine breitere Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung.
Allerdings ist längst nicht alles, was derzeit zur Zukunft der Rente diskutiert wird, bereits beschlossen. Während einige Änderungen seit 2026 gelten und weitere für 2027 feststehen, handelt es sich bei anderen bislang um Empfehlungen oder politische Vorhaben.
Warum steht die gesetzliche Rente weiter unter Reformdruck?
Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung wird wesentlich von der Entwicklung von Beschäftigung und Löhnen sowie vom Verhältnis zwischen Beitragszahlenden und Rentenempfängern beeinflusst. Mit dem Eintritt geburtenstarker Jahrgänge in den Ruhestand verschiebt sich dieses Verhältnis. Gleichzeitig beziehen Menschen ihre Rente im Durchschnitt über einen längeren Zeitraum als frühere Generationen.
Für Reformen gibt es deshalb unterschiedliche Stellschrauben: Beitragssatz, Bundesmittel, Rentenniveau und Renteneintrittsalter gehören ebenso dazu wie eine breitere Finanzierungsbasis oder zusätzliche kapitalgedeckte Elemente. Die aktuelle Reformdiskussion reicht entsprechend weit über einzelne Änderungen an der Rentenformel hinaus.
Was wurde für die Rente bereits beschlossen?
Das Rentenpaket 2025 ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Damit wurde das Sicherungsniveau vor Steuern von 48 Prozent bis 2031 verlängert. Ebenfalls beschlossen ist die Mütterrente III: Für vor 1992 geborene Kinder werden künftig drei Jahre Kindererziehungszeit berücksichtigt und damit genauso viele wie für später geborene Kinder. Die Änderung gilt ab 2027; aufgrund der technischen Umsetzung erfolgt die zusätzliche Auszahlung später und rückwirkend.
Zum Rentenpaket gehört außerdem die Aufhebung des sogenannten Anschlussverbots. Dadurch kann ein Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze leichter beim bisherigen Arbeitgeber befristet weiterbeschäftigt werden. Welche Regelungen das Paket im Einzelnen enthält, erläutern wir im Beitrag Rentenpaket 2025.
Aktivrente gilt bereits seit 2026
Seit dem 1. Januar 2026 gilt außerdem die Aktivrente. Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann Arbeitslohn von bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei erhalten. Die Begünstigung gilt unabhängig davon, ob die Altersrente bereits bezogen oder der Rentenbeginn aufgeschoben wird.
Die Aktivrente und die Aufhebung des Anschlussverbots verfolgen damit ein ähnliches Ziel, sind rechtlich aber zwei unterschiedliche Regelungen: Die eine schafft einen steuerlichen Anreiz zur Weiterarbeit, die andere erleichtert unter bestimmten Voraussetzungen die Weiterbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber.
Was schlägt die Alterssicherungskommission für die nächste Rentenreform vor?
Die Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 insgesamt 33 Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Altersvorsorge vorgelegt. Sie betreffen die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge und reichen von der Finanzierung der Rentenversicherung über den Versichertenkreis bis zum Übergang in den Ruhestand. Dabei handelt es sich um Reformvorschläge und nicht bereits um geltendes Recht.
Gesetzliche Kapitalrente mit individuellen Kapitalkonten
Zu den weitreichenden Vorschlägen gehört eine gesetzliche Kapitalrente. Dafür sollen individuelle Kapitalkonten für die Beitragszahlenden eingerichtet werden. Die Kommission empfiehlt einen zusätzlichen Beitrag von zwei Prozent des Bruttolohns, der paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen und schrittweise in jährlichen Schritten von 0,5 Prozentpunkten eingeführt werden soll. Die Beiträge sollen zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt werden.
Die Kapitalrente wäre keine Wiederauflage des früher geplanten Generationenkapitals. Dieses sollte über einen staatlichen Kapitalstock zusätzliche Erträge zur allgemeinen Finanzierung der Rentenversicherung erwirtschaften. Bei der vorgeschlagenen Kapitalrente würde dagegen ein zusätzlicher kapitalgedeckter Rentenanspruch aufgebaut. Was aus der früheren Aktienrente geworden ist, erläutern wir im Beitrag Generationenkapital und Aktienrente.
Was könnte sich bei Rentenalter und Versichertenkreis ändern?
Eine pauschale Aussage, Deutschland führe nun ein neues Rentenalter zwischen 63 und 70 Jahren ein, wäre falsch. Nach geltendem Recht steigt die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 Jahre. Die Alterssicherungskommission schlägt Veränderungen beim Übergang in den Ruhestand vor, die jedoch erst im weiteren Reformprozess konkretisiert und gesetzlich umgesetzt werden müssten.
Auch der Kreis der gesetzlich Rentenversicherten soll nach den Empfehlungen schrittweise erweitert werden. In einem ersten Schritt sollen neue Selbstständige einbezogen werden, die bislang nicht obligatorisch abgesichert sind, ebenso Abgeordnete des Bundestages und der Landesparlamente. Perspektivisch schlägt die Kommission eine Versicherung für alle Erwerbstätigen vor. Eine solche allgemeine Erwerbstätigenversicherung ist zum Stand Oktober 2026 jedoch noch nicht geltendes Recht.
Was bedeutet die Rentenreform für die eigene Altersvorsorge?
Für die persönliche Altersvorsorge zählen zunächst die Ansprüche, die bereits bestehen, und die Frage, welches Einkommen im Ruhestand voraussichtlich benötigt wird. Renteninformation und Versicherungsverlauf bilden dafür eine erste Grundlage. Politische Reformvorschläge sollten dagegen erst dann fest in die eigene Planung einbezogen werden, wenn ihre konkrete Ausgestaltung feststeht.
Daneben können betriebliche Altersvorsorge, private Altersvorsorge und weiteres Vermögen zum späteren Einkommen beitragen. Gerade bei einem noch langen Zeitraum bis zum Ruhestand ist es wenig sinnvoll, die gesamte Planung von einzelnen heutigen Rentenprognosen abhängig zu machen.
Wer sich bereits dem Rentenbeginn nähert, kann wesentlich konkreter rechnen. Rentenart, möglicher Rentenbeginn, Abschläge, Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie weitere Vorsorgebausteine sollten dann gemeinsam betrachtet werden. Typische Fallstricke haben wir im Beitrag Die 5 größten Fehler kurz vor der Rente zusammengefasst.
Ausblick 2027: Was ändert sich bei Rente und Altersvorsorge?
Zum 1. Januar 2027 startet die bereits beschlossene Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Neben Garantieprodukten wird künftig auch ein gefördertes Altersvorsorgedepot ohne Kapitalgarantie angeboten. Dadurch können beispielsweise breit gestreute Aktienfonds und ETFs für die geförderte Altersvorsorge genutzt werden. Die Förderung wird ebenfalls neu gestaltet. Bestehende Riester-Verträge können weitergeführt werden; neue Verträge nach dem bisherigen Riester-Modell können ab 2027 nicht mehr abgeschlossen werden.
Auch die Mütterrente III gilt ab 2027. Für vor 1992 geborene Kinder werden dann drei Jahre Kindererziehungszeit berücksichtigt. Wegen der technischen Umsetzung werden die zusätzlichen Leistungen allerdings erst später ausgezahlt und rückwirkend berücksichtigt.
Frühstartrente soll ebenfalls kommen
Bei der Frühstartrente ist das Gesetzgebungsverfahren dagegen noch nicht abgeschlossen. Das Bundeskabinett hat im August 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen. Vorgesehen ist, dass Kinder zwischen ihrem sechsten und 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro vom Staat für eine kapitalgedeckte Altersvorsorge erhalten. Das Geld soll grundsätzlich in einem individuellen Altersvorsorgedepot angelegt werden; wird kein solches Depot eröffnet, ist eine kollektive Kapitalanlage vorgesehen.
Parallel dazu steht die größere Reform der gesetzlichen Rentenversicherung an. Die Regierungskoalition hat angekündigt, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission umfassend und zügig aufzugreifen. Ob die vorgeschlagene Kapitalrente, die Erweiterung des Versichertenkreises und weitere Empfehlungen tatsächlich unverändert Gesetz werden, ist damit jedoch noch nicht entschieden.
Rentenreform: Entscheidend ist der jeweilige Stand
Bei der Altersvorsorge treffen derzeit bereits geltende Regelungen, beschlossene Änderungen für 2027 und weitergehende Reformvorschläge aufeinander. Das Rentenpaket und die Aktivrente gelten bereits, die neue geförderte private Altersvorsorge startet 2027 und die Frühstartrente befindet sich im Gesetzgebungsverfahren. Die große Reform der gesetzlichen Rentenversicherung ist dagegen noch nicht abgeschlossen.
Wer seine Altersvorsorge plant, sollte deshalb genau unterscheiden: Was gilt bereits, was befindet sich im Gesetzgebungsverfahren und was ist bislang nur ein Vorschlag? So lassen sich politische Ankündigungen einordnen, ohne sie schon heute wie feststehende Änderungen in die eigene Ruhestandsplanung einzurechnen.
Zuletzt aktualisiert am 3. Oktober 2026
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