Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Grundrente

Der Deutsche Bundestag hat sich Anfang Juli 2020 auf die Einführung einer Grundrente geeinigt. Menschen mit einer niedrigen Rente können durch das Grundrentengesetz seit dem 01.01.2021 mit der eingeführten Grundrente einen Zuschlag zur Rente erhalten. Die Grundrente ist keine eigenständige Leistung, sondern wird zusätzlich zur normalen Rente ausgezahlt. Als individueller Rentenzuschlag haben Rentner und Rentnerinnen einen Anspruch auf Grundrente, wenn sie lange versicherungspflichtig gearbeitet, aber unterdurchschnittlich verdient haben.

Für die Grundrente ist kein gesonderter Antrag notwendig. Sofern ein Anspruch besteht, zahlt die Rentenversicherung die Grundrente automatisch mit der normalen Rente aus. Die Höhe der Grundrente wird individuell berechnet.

Um die Grundrente erhalten zu können, müssen Rentner und Rentnerinnen mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorweisen können. Zu diesen Grundrentenzeiten zählen zum Beispiel Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus einer Berufstätigkeit, Zeiten der Kindererziehung, Pflegezeiten sowie Zeiten mit Leistungen aus Rehabilitation oder Krankheit. Mitunter können auch im Ausland erworbene Rentenzeiten dazu gezählt werden, sofern diese nach einem Sozialversicherungsabkommen oder dem Europarecht für die Rente berücksichtigt werden müssen.

Im Durchschnitt muss das Einkommen im Berufsleben weniger als 80 % des Durchschnittsverdienstes betragen haben, um vom Grundrentenzuschlag profitieren zu können. Auf die Grundrente wird Einkommen angerechnet, was durch eine automatisierte Einkommensprüfung erfolgt. Maßgeblich hierfür sind zu versteuernde Einkünfte, ausländische Einkünfte und Kapitalerträge. Grundrente wird bei einem Einkommen bis 1.250,00 € bei Alleinstehenden bzw. 1.950,00 € bei Paaren in voller Höhe ausgezahlt. Liegt das Einkommen über diesen Einkommensgrenzen, wird die Grundrente gekürzt.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht davon aus, dass etwa 1,3 Millionen Rentenempfänger in Deutschland künftig Grundrente erhalten. Die Grundrente wird sich wahrscheinlich im Durchschnitt auf etwa 75,00 € pro Monat belaufen. Die höchstmögliche Grundrente wird aktuell auf 418,00 € pro Monat bemessen.

Die Deutsche Rentenversicherung ist seit Juli 2021 damit beschäftigt, automatisch die Daten und Zeiten aller Rentenempfänger und neuer Antragsteller zu ermitteln und zu prüfen. Um die Grundrente zu erhalten, bedarf es keines gesonderten Antrages – auch nicht von im Ausland lebenden Rentenempfängern. Alle werden automatisch von der Deutschen Rentenversicherung benachrichtigt, sofern eine Grundrente in Betracht kommt. Da mehr als 26 Millionen Rentenkonten von der Deutschen Rentenversicherung auf die Berechtigung zur Grundrente überprüft werden müssen, kann es voraussichtlich mit einem entsprechenden Rentenbescheid bis zum Ende des Jahres 2022 dauern. Die Beträge, auf die seit Einführung der Grundrente zu Beginn des Jahres 2021 ein Anspruch bestanden hat, werden entsprechend nachgezahlt.