Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Grundrente

Die Grundrente ist eine staatliche Leistung, die dazu dient, ältere Menschen vor Altersarmut zu schützen. Sie ist eine Form der Alterssicherung und soll sicherstellen, dass Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, im Alter eine ausreichende finanzielle Unterstützung erhalten. Die Grundrente ist somit ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialsystems und wird vom Staat finanziert.

Wie wird die Grundrente berechnet?
Die Höhe der Grundrente richtet sich nach den Beitragsjahren, die eine Person in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Dabei werden auch Zeiten der Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Arbeitslosigkeit berücksichtigt. Je länger jemand Beiträge gezahlt hat, desto höher fällt die Grundrente aus.

Wer hat Anspruch auf die Grundrente?
Anspruch auf die Grundrente haben Personen, die mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vorweisen können. Dazu zählen Zeiten der Beschäftigung, Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Arbeitslosigkeit oder Zeiten mit geringem Einkommen. Auch Personen, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr arbeiten können, haben Anspruch auf die Grundrente. Eine Bedingung ist jedoch, dass das Einkommen im Alter unter einer bestimmten Grenze liegt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Grundrente zu erhalten?
Um die Grundrente zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten
    Wie bereits erwähnt, müssen mindestens 33 Jahre an Beitragszeiten in die Rentenversicherung eingezahlt worden sein.
  • Einkommensgrenze
    Das Einkommen im Alter darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Diese liegt aktuell bei 1.375 Euro für Alleinstehende und 2.145 Euro für Paare (Stand: 2024)
  • Kein Anspruch auf Grundsicherung
    Personen, die bereits Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben, können keine Grundrente erhalten.

Welche Leistungen beinhaltet die Grundrente?
Die Grundrente beinhaltet neben der finanziellen Unterstützung auch eine Befreiung von der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht. Dadurch werden die Betroffenen von zusätzlichen Kosten entlastet. Zudem können sie, je nach individueller Situation, auch weitere Leistungen wie Wohngeld oder Grundsicherung im Alter beantragen.

Welche Auswirkungen hat die Grundrente auf andere Leistungen?
Die Grundrente kann Auswirkungen auf andere Leistungen haben, die im Alter bezogen werden. So kann es beispielsweise zu einer Anrechnung auf die Grundsicherung im Alter kommen, da diese Leistung auf das Einkommen angerechnet wird. Auch bei der Berechnung von Wohngeld kann die Grundrente berücksichtigt werden. Es ist daher ratsam, sich vor Beantragung der Grundrente über mögliche Auswirkungen auf andere Leistungen zu informieren.

Wie wird die Grundrente finanziert?
Die Grundrente wird aus Steuermitteln finanziert. Die Finanzierung erfolgt über den Bundeshaushalt, sodass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht erhöht werden müssen.

Welche Kritikpunkte gibt es an der Grundrente?
Die Einführung der Grundrente wurde von einigen Seiten kritisiert. So wird bemängelt, dass die Grundrente nicht ausreichend gegen Altersarmut schützt und nur eine geringe Anzahl von Menschen davon profitiert. Zudem wird die Finanzierung aus Steuermitteln als ungerecht betrachtet, da auch Menschen mit höherem Einkommen davon profitieren können. Ein weiterer Kritikpunkt ist die Komplexität der Berechnung, die zu bürokratischem Aufwand führt.

Was sind die Herausforderungen der Grundrente?
Die Grundrente ist jedoch auch mit einigen Herausforderungen verbunden. Zum einen gibt es Kritik an der Berechnungsmethode, da sie nicht berücksichtigt, ob die Beitragszeiten in Vollzeit oder Teilzeit geleistet wurden. Dadurch kann es zu Ungerechtigkeiten kommen. Zum anderen stellt die Finanzierung der Grundrente eine Herausforderung dar, da sie aus Steuermitteln finanziert wird und somit die Frage der Gerechtigkeit zwischen Beitragszahlern und Steuerzahlern aufwirft.

Wie wird die Grundrente in Zukunft weiterentwickelt?
Um die Herausforderungen zu bewältigen, wird die Grundrente in Zukunft weiterentwickelt. Ab 2025 soll die Grundrente schrittweise auf 35% der durchschnittlichen Rente in Westdeutschland erhöht werden. Zudem ist geplant, die Berechnungsmethode zu überarbeiten, um Ungerechtigkeiten zu vermeiden. Auch die Finanzierung soll angepasst werden, indem zusätzliche Einnahmequellen erschlossen werden.

Zusammenfassung
Die Grundrente dient dem Schutz älterer Menschen vor Altersarmut und ist Teil des deutschen Sozialsystems. Sie basiert auf der Anzahl der Beitragsjahre zur Rentenversicherung und berücksichtigt dabei auch Zeiten der Kindererziehung und Pflege. Anspruch darauf haben Personen mit mindestens 33 Grundrentenzeiten, deren Einkommen im Alter bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Die Grundrente wird aus Steuermitteln finanziert und soll ab 2025 schrittweise erhöht werden, während Kritikpunkte wie die Berechnungsmethode und Finanzierung weiterentwickelt werden sollen.