Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Freibetrag

Ein Freibetrag ist ein bestimmter Betrag, der von der Bemessungsgrundlage einer Steuer abgezogen wird. Er dient dazu, bestimmte Einkommensarten oder Ausgaben zu berücksichtigen und somit die Steuerlast des Steuerpflichtigen zu verringern. Der Freibetrag wird in der Regel vom Finanzamt festgelegt und kann je nach persönlicher Situation und Steuerart variieren.

Welche Freibeträge gibt es für Arbeitnehmer?

  1. Grundfreibetrag
    Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss. Im Jahr 2024 liegt er bei 9.744 Euro für Ledige und 19.488 Euro für Verheiratete. Er wird jährlich angepasst und dient dazu, das Existenzminimum steuerfrei zu stellen.

  2. Werbungskostenpauschale:
    Arbeitnehmer können zusätzlich zu ihrem Grundfreibetrag eine Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro pro Jahr geltend machen. Diese Pauschale deckt allgemeine Kosten ab, die im Zusammenhang mit dem Beruf entstehen, wie beispielsweise Fahrtkosten oder Arbeitsmittel.

  3. Sonderausgabenpauschale
    Auch für bestimmte Ausgaben, wie beispielsweise Spenden oder Kirchensteuer, gibt es eine Pauschale von 36 Euro pro Jahr. Diese kann zusätzlich zur Werbungskostenpauschale geltend gemacht werden.

Welche Freibeträge gibt es für Familien?

  1. Kinderfreibetrag
    Für jedes Kind, das zu Beginn des Kalenderjahres unter 18 Jahre alt ist, können Eltern einen Kinderfreibetrag von 5.172 Euro pro Jahr geltend machen. Bei verheirateten Eltern wird der Freibetrag hälftig aufgeteilt.

  2. Betreuungsfreibetrag
    Für Alleinerziehende gibt es zusätzlich zum Kinderfreibetrag einen Betreuungsfreibetrag von 1.320 Euro pro Jahr. Dieser kann in Anspruch genommen werden, wenn das Kind unter 14 Jahre alt ist und mindestens 6 Monate im Jahr in einem Haushalt lebt.

  3. Ausbildungsfreibetrag
    Für volljährige Kinder, die sich in einer Ausbildung befinden, können Eltern einen Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro pro Jahr geltend machen. Dieser kann bis zum 25. Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden.

Welche Freibeträge gibt es für Rentner?

  1. Altersentlastungsbetrag
    Rentner, die das 64. Lebensjahr vollendet haben, können einen Altersentlastungsbetrag von bis zu 1.900 Euro pro Jahr geltend machen. Dieser Betrag wird auf die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit angerechnet und dient dazu, die steuerliche Belastung im Alter zu senken.

  2. Rentenfreibetrag
    Für Rentner gibt es einen Rentenfreibetrag, der sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet. Im Jahr 2024 beträgt er 20 Prozent und wird auf die gesetzliche Rente angewendet. Dieser Freibetrag dient dazu, die Besteuerung der Rente zu begrenzen.

Welche Freibeträge gibt es für Selbstständige?

  1. Gewerbesteuerfreibetrag
    Selbstständige, die ein Gewerbe betreiben, können einen Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro pro Jahr geltend machen. Dieser Betrag wird von den Gewerbeeinnahmen abgezogen und dient dazu, die Gewerbesteuerlast zu senken.

  2. Freibetrag für Freiberufler
    Freiberufler, wie beispielsweise Ärzte oder Rechtsanwälte, können einen Freibetrag von 2.400 Euro pro Jahr geltend machen. Dieser wird auf die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit angerechnet und dient dazu, die Steuerlast zu senken.

Welche Arten von Freibeträgen gibt es in Bezug auf Versicherungen?
Es gibt verschiedene Arten von Freibeträgen, die im Zusammenhang mit Versicherungen stehen:

  1. Welche Freibeträge gibt es bei der Krankenversicherung?
    Bei der Krankenversicherung gibt es verschiedene Freibeträge, die je nach Art der Versicherung und persönlicher Situation gelten. Zu den bekanntesten Freibeträgen zählen der Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung, der Beitragszuschuss für Selbstständige und der Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge. Der Arbeitgeberzuschuss ist ein Freibetrag, den Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber erhalten, um die Kosten für die Krankenversicherung zu reduzieren. Der Beitragszuschuss für Selbstständige ist ein Freibetrag, der für Selbstständige gilt, um die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu senken. Der Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge ermöglicht es Steuerzahlern, ihre Krankenversicherungsbeiträge von der Steuer abzusetzen.

  2. Welche Freibeträge gibt es bei der Rentenversicherung?
    Auch bei der Rentenversicherung gibt es verschiedene Freibeträge, die je nach Art der Versicherung und persönlicher Situation gelten. Zu den bekanntesten Freibeträgen zählen der Altersentlastungsbetrag, der Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen und der Freibetrag für Riester-Renten. Der Altersentlastungsbetrag ist ein Freibetrag, der für Rentner gilt und dazu dient, die steuerliche Belastung im Alter zu reduzieren. Der Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ermöglicht es Steuerzahlern, Beiträge zur privaten Altersvorsorge von der Steuer abzusetzen. Der Freibetrag für Riester-Renten ist ein Freibetrag, der für Beiträge zur staatlich geförderten Riester-Rente gewährt wird.

  3. Welche Freibeträge gibt es bei der Lebensversicherung?
    Auch bei der Lebensversicherung gibt es verschiedene Freibeträge, die je nach Art der Versicherung und persönlicher Situation gelten. Zu den bekanntesten Freibeträgen zählen der Versorgungsfreibetrag, der Freibetrag für Hinterbliebene und der Sonderausgabenabzug für Beiträge zur Basis-Rente. Der Versorgungsfreibetrag ist ein Freibetrag, der für Renten aus privaten Lebens- und Rentenversicherungen gewährt wird. Der Freibetrag für Hinterbliebene ist ein Freibetrag, der für Hinterbliebene von Versicherungsnehmern gilt und dazu dient, die steuerliche Belastung im Todesfall zu reduzieren. Der Sonderausgabenabzug für Beiträge zur Basis-Rente ermöglicht es Steuerzahlern, Beiträge zur staatlich geförderten Basis-Rente von der Steuer abzusetzen.

  4. Welche Freibeträge gibt es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?
    Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es ebenfalls Freibeträge, die je nach Art der Versicherung und persönlicher Situation gelten. Zu den bekanntesten Freibeträgen zählen der Sonderausgabenabzug für Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung und der Freibetrag für Berufsunfähigkeitsrenten. Der Sonderausgabenabzug für Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung ermöglicht es Steuerzahlern, Beiträge zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer abzusetzen. Der Freibetrag für Berufsunfähigkeitsrenten ist ein Freibetrag, der für Renten aus privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen gewährt wird.

Zudem können bestimmte Versicherungsbeiträge im Rahmen des Sonderausgabenabzugs von der Steuer abgesetzt werden. Dazu zählen zum Beispiel Beiträge zur privaten Haftpflichtversicherung, die als Vorsorgeaufwendungen gelten.

Wer hat Anspruch auf Freibeträge?
Grundsätzlich hat jeder Steuerpflichtige Anspruch auf die verschiedenen Freibeträge, sofern er die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt. Der Grundfreibetrag gilt für alle Steuerpflichtigen, während der Kinderfreibetrag nur für Eltern mit Kindern gilt. Der Sparerfreibetrag und der Werbungskostenpauschbetrag können von allen Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden, die entsprechende Einkünfte oder Ausgaben haben.

Wie werden Freibeträge beantragt?
Die meisten Freibeträge werden automatisch vom Finanzamt berücksichtigt, sobald die Steuererklärung abgegeben wird. Dies gilt vor allem für den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag, die bereits in der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt werden. Der Sparerfreibetrag und der Werbungskostenpauschbetrag müssen jedoch in der Steuererklärung angegeben werden, um sie geltend zu machen.

Können Freibeträge auch nachträglich beantragt werden?
Ja, in bestimmten Fällen können Freibeträge auch nachträglich beantragt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn man vergessen hat, den Sparerfreibetrag oder den Werbungskostenpauschbetrag in der Steuererklärung anzugeben. Auch bei Änderungen der persönlichen Situation, wie zum Beispiel Heirat oder Geburt eines Kindes, können Freibeträge nachträglich beantragt werden.

Zusammenfassung
Ein Freibetrag ist ein Betrag, der nicht versteuert werden muss, um die Steuerlast zu mindern. Für Arbeitnehmer gibt es den Grundfreibetrag, Werbungskostenpauschale und Sonderausgabenpauschale. Familien können Kinderfreibeträge und Betreuungsfreibeträge geltend machen. Rentner profitieren vom Altersentlastungsbetrag und einem Rentenfreibetrag. Selbstständige können Gewerbesteuerfreibeträge und Freibeträge für freie Berufe nutzen. Zudem gibt es Freibeträge im Zusammenhang mit Versicherungen, wie etwa bei Kranken-, Renten- und Lebensversicherungen sowie für Berufsunfähigkeitsversicherungen. Freibeträge werden meist automatisch mit der Steuererklärung verrechnet, können aber auch nachträglich beantragt werden.