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Altersvorsorge für Frauen: Rentenlücken erkennen und gezielt vorsorgen

Frauen verfügen im Alter durchschnittlich über geringere eigene Alterseinkünfte als Männer. Dahinter stehen vor allem Unterschiede in den Erwerbsbiografien: Frauen unterbrechen ihre Berufstätigkeit häufiger für die Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen, arbeiten häufiger in Teilzeit und erzielen im Durchschnitt geringere Erwerbseinkommen. All das kann sich auf die gesetzliche Rente, die betriebliche Altersvorsorge und den privaten Vermögensaufbau auswirken.

Eine besondere „Altersvorsorge für Frauen“ mit grundsätzlich anderen Produkten ist deshalb nicht erforderlich. Wichtiger ist, die eigene Erwerbs- und Vorsorgesituation frühzeitig zu betrachten und mögliche Versorgungslücken nicht erst kurz vor dem Ruhestand festzustellen.

 

Wie groß ist die Rentenlücke zwischen Frauen und Männern?

Nach den Endergebnissen des Statistischen Bundesamtes für 2025 erhielten Frauen ab 65 Jahren mit Renten- oder Pensionsbezug durchschnittlich rund 1.820 Euro brutto Alterseinkünfte im Monat, Männer rund 2.400 Euro. Der sogenannte Gender Pension Gap lag damit bei 24,2 Prozent. Berücksichtigt werden dabei neben Altersrenten und Pensionen auch Hinterbliebenenleistungen und Renten aus individueller privater Vorsorge.

Noch deutlicher wird der Unterschied, wenn Hinterbliebenenrenten und -pensionen herausgerechnet werden. Dann lagen die eigenen Alterseinkünfte von Frauen durchschnittlich 36,0 Prozent unter denen von Männern. Diese Durchschnittswerte sagen allerdings nicht, wie groß die persönliche Versorgungslücke einer einzelnen Frau ist. Dafür müssen die individuellen Rentenansprüche, weiteres Vermögen und die voraussichtlichen Ausgaben im Ruhestand betrachtet werden.

 

Warum entstehen bei Frauen häufiger Lücken in der Altersvorsorge?

Für die gesetzliche Rente ist grundsätzlich entscheidend, wie viele rentenrechtliche Zeiten und Entgeltpunkte während des Erwerbslebens entstehen. Wer über längere Zeit weniger verdient oder seine Erwerbstätigkeit reduziert, erwirbt deshalb regelmäßig geringere Ansprüche aus Beschäftigung. Auswirkungen können sich gleichzeitig bei einer betrieblichen Altersvorsorge und beim privaten Vermögensaufbau ergeben. Kindererziehung, Teilzeitarbeit oder die Pflege von Angehörigen führen dabei nicht automatisch zu einer Versorgungslücke. In der gesetzlichen Rentenversicherung werden beispielsweise Kindererziehungs- und unter bestimmten Voraussetzungen Pflegezeiten berücksichtigt. Sie können Einkommensausfälle jedoch nicht in jeder Lebenssituation vollständig kompensieren. Entscheidend ist deshalb die gesamte Erwerbs- und Vorsorgebiografie.

 

Wie werden Kindererziehungszeiten bei der Rente berücksichtigt?

Kindererziehungszeiten werden in der gesetzlichen Rentenversicherung als Pflichtbeitragszeiten berücksichtigt. Sie werden grundsätzlich dem Elternteil zugerechnet, der das Kind überwiegend erzogen hat. Die Regelung gilt daher nicht ausschließlich für Frauen; Kindererziehungszeiten können unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch Vätern zugeordnet werden.

Für ab 1992 geborene Kinder können bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit anerkannt werden. Für vor 1992 geborene Kinder sind es bislang bis zu 30 Monate. Mit der sogenannten Mütterrente III wird dieser Unterschied ab 1. Januar 2027 beseitigt: Dann können auch für vor 1992 geborene Kinder bis zu 36 Monate berücksichtigt werden. Wegen der technischen Umsetzung beginnt die Auszahlung der zusätzlichen Leistungen grundsätzlich erst 2028; Ansprüche für 2027 werden rückwirkend berücksichtigt. Mehr zu dieser Änderung und zur Stabilisierung des Rentenniveaus finden Sie in unserem Beitrag zum Rentenpaket 2025.

 

Welche Auswirkungen hat Teilzeitarbeit auf die Altersvorsorge?

Teilzeitarbeit kann die spätere gesetzliche Rente verringern, weil sich die Höhe der erworbenen Entgeltpunkte grundsätzlich nach dem Verhältnis des eigenen beitragspflichtigen Einkommens zum Durchschnittsentgelt richtet. Wer dauerhaft weniger verdient, baut deshalb in der Regel geringere eigene Rentenansprüche auf. Für die Altersvorsorge ist dabei nicht allein entscheidend, ob jemand in Teilzeit arbeitet. Von Bedeutung sind auch Dauer und Umfang der Arbeitszeitreduzierung, das Einkommen, bereits erworbene Rentenansprüche sowie zusätzliche Vorsorge. Gerade bei einer längerfristigen Reduzierung der Arbeitszeit lohnt es sich deshalb, die Auswirkungen auf die Altersvorsorge mitzuberechnen.

 

Was bedeutet die Pflege von Angehörigen für die Rente?

Auch die Pflege eines Angehörigen kann Auswirkungen auf die Erwerbstätigkeit und damit auf die Altersvorsorge haben. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegeversicherung jedoch Rentenversicherungsbeiträge für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen. Dafür muss unter anderem mindestens Pflegegrad 2 vorliegen und die Pflege mindestens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf wenigstens zwei Tage, umfassen. Eine daneben ausgeübte Erwerbstätigkeit darf grundsätzlich 30 Stunden pro Woche nicht überschreiten.

Wer wegen einer Pflegetätigkeit seine Arbeitszeit reduziert oder vorübergehend aus dem Beruf ausscheidet, sollte deshalb prüfen, ob die Pflegezeiten im Versicherungskonto der gesetzlichen Rentenversicherung richtig erfasst werden und welche Auswirkungen die reduzierte Erwerbstätigkeit auf weitere Vorsorgeformen hat.

 

Warum ist eine eigene Altersvorsorge auch in einer Partnerschaft wichtig?

Eine gemeinsame Finanzplanung kann in einer Ehe oder Partnerschaft sinnvoll sein. Sie ersetzt jedoch nicht den Blick auf die eigenen Ansprüche. Besonders wenn ein Partner wegen Kindererziehung, Pflege oder anderer familiärer Aufgaben seine Erwerbstätigkeit reduziert, können sich die individuellen Altersvorsorgeansprüche sehr unterschiedlich entwickeln.

Bei einer Scheidung werden bestimmte während der Ehe erworbene Versorgungsanrechte grundsätzlich über den Versorgungsausgleich zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Das bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche finanziellen Unterschiede oder alle Formen des Vermögensaufbaus automatisch ausgeglichen werden. Eigene Rentenansprüche und eigenes Vermögen bleiben deshalb ein wichtiger Bestandteil der langfristigen finanziellen Planung. Welche Versicherungen und Vorsorgeverträge nach dem Ende einer Ehe überprüft werden sollten, erläutern wir ausführlicher unter Versicherungen nach Trennung und Scheidung.

 

Welche Rolle spielt die betriebliche Altersvorsorge?

Arbeitnehmerinnen können grundsätzlich auch bei Teilzeit eine betriebliche Altersvorsorge nutzen. Bei einer Entgeltumwandlung besteht unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts, soweit der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart. Tarifverträge können abweichende Regelungen vorsehen.

Ob sich eine Entgeltumwandlung im Einzelfall lohnt, hängt jedoch nicht allein vom Arbeitgeberzuschuss ab. Kosten, Vertragsbedingungen, steuerliche Behandlung, Sozialabgaben und die Auswirkungen der Entgeltumwandlung auf Leistungen der Sozialversicherung sollten gemeinsam betrachtet werden. Eine betriebliche Altersvorsorge ist deshalb nicht automatisch für jede Arbeitnehmerin die beste Lösung.

 

Wie kann private Altersvorsorge Versorgungslücken ergänzen?

Private Vorsorge kann dazu dienen, die Differenz zwischen den voraussichtlichen Alterseinkünften und dem gewünschten Einkommen im Ruhestand zu schließen. Dafür kommen unterschiedliche Lösungen infrage – vom langfristigen Vermögensaufbau über Fonds und ETFs bis zu privaten Rentenversicherungen oder staatlich geförderten Vorsorgeformen. Welche Lösung geeignet ist, hängt unter anderem vom vorhandenen Einkommen, dem Anlagehorizont, der gewünschten Sicherheit, der Risikobereitschaft, den Kosten und der benötigten Flexibilität ab. Gerade bei möglichen Erwerbspausen oder schwankendem Einkommen können anpassbare Sparraten wichtig sein. Statt zuerst ein Produkt auszuwählen, sollte deshalb zunächst geklärt werden, wie groß die voraussichtliche Versorgungslücke überhaupt ist.

 

Wie lässt sich die persönliche Rentenlücke ermitteln?

Ausgangspunkt ist die Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie zeigt die bisher erworbenen Ansprüche und enthält Hochrechnungen zur möglichen späteren Rente. Hinzu kommen gegebenenfalls Ansprüche aus betrieblicher und privater Altersvorsorge sowie vorhandenes Vermögen. Diesen voraussichtlichen Alterseinkünften werden die erwarteten Ausgaben im Ruhestand gegenübergestellt.

Bei der Planung sollten nicht nur die heutigen Beträge betrachtet werden. Inflation, Steuern sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können beeinflussen, wie viel von den späteren Einkünften tatsächlich zur Verfügung steht. Je früher eine mögliche Lücke sichtbar wird, desto länger bleibt Zeit, Sparraten, Vorsorgeformen oder die weitere Erwerbsplanung anzupassen. Welche Punkte besonders in den letzten Berufsjahren wichtig werden, zeigt unser Beitrag Die größten Fehler kurz vor der Rente.

 

Altersvorsorge für Frauen: Entscheidend ist die eigene Situation

Die durchschnittlich niedrigeren Alterseinkünfte von Frauen zeigen, warum eine frühzeitige Beschäftigung mit der eigenen Altersvorsorge sinnvoll ist. Sie bedeuten aber nicht, dass jede Frau dieselbe Versorgungslücke hat oder bestimmte Finanzprodukte benötigt. Eine sinnvolle Planung beginnt deshalb mit den eigenen Ansprüchen: Versicherungskonto und Renteninformation prüfen, betriebliche und private Vorsorge erfassen und anschließend feststellen, welches Einkommen im Ruhestand voraussichtlich fehlt. Erst danach lässt sich entscheiden, ob und in welcher Form zusätzliche private Altersvorsorge sinnvoll ist.

Zuletzt aktualisiert am 3. Oktober 2026

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