Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Witwenrente | Eine Witwenrente ist eine finanzielle Unterstützung, die an die hinterbliebene Ehefrau oder den hinterbliebenen Ehemann eines verstorbenen Versicherten gezahlt wird. Sie soll die wirtschaftliche Absicherung der Witwe oder des Witwers nach dem Verlust des Partners gewährleisten. Sie wird von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt und ist Teil des deutschen Rentensystems. Um Anspruch auf eine Witwenrente zu haben, muss
Unterschieden wird zwischen der kleinen und der großen Witwenrente:
Weitere Unterschiede zwischen der kleinen und der großen Witwenrente:
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