Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Witwenrente

Die Witwenrente ist eine finanzielle Leistung für Hinterbliebene, die von der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen des Rentensystems ausgezahlt wird. Sie zielt darauf ab, die finanzielle Sicherheit einer Witwe oder eines Witwers nach dem Tod des Ehepartners zu gewährleisten. Rechtlich basiert die Witwenrente auf dem Sozialgesetzbuch VI und ist als Hinterbliebenenrente Teil der gesetzlichen Rentenversicherung. Die spezifischen Regelungen finden sich in den Paragraphen 46 bis 48 des SGB VI.

Um Anspruch auf eine Witwenrente zu haben, muss

  1. die Ehe zum Zeitpunkt des Todes des Versicherten mindestens ein Jahr bestanden haben. Auch eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder eine nichteheliche Lebensgemeinschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Witwenrente haben.
  2. der verstorbene Ehepartner in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und es darf keine Ausschlussfrist von drei Jahren seit dem Tod des Versicherten verstrichen sein. Auch darf die Witwe oder der Witwer nicht wieder geheiratet haben.

Unterschieden wird zwischen der kleinen und der großen Witwenrente:

  1. Die kleine Witwenrente
    Diese wird an den überlebenden Ehepartner oder die eingetragene Lebenspartnerin gezahlt, wenn dieser/diese das 45. Lebensjahr vollendet hat oder erwerbsgemindert ist. Zudem muss die Ehe oder die eingetragene Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden haben. Die Höhe der kleinen Witwenrente beträgt 25% der Rente, die der verstorbene Partner zum Zeitpunkt seines Todes erhalten hätte. Diese Rente wird lebenslang gezahlt, sofern die Witwe oder der Witwer nicht wieder heiratet oder eine neue eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht.

  2. Große Witwenrente
    Diese wird nur gezahlt, wenn der verstorbene Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner bereits eine Rente bezogen hat oder zumindest Anspruch darauf gehabt hätte. Zudem muss die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden haben oder es muss ein gemeinsames Kind vorhanden sein. Die große Witwenrente beträgt 55% der Rente des verstorbenen Partners und wird ebenfalls lebenslang gezahlt. Allerdings entfällt der Anspruch auf die große Witwenrente, wenn die hinterbliebene Person wieder heiratet oder eine neue eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht.

Weitere Unterschiede zwischen der kleinen und der großen Witwenrente:

  1. Bei der kleinen Witwenrente werden eigene Einkünfte des Hinterbliebenen bis zu einer bestimmten Grenze nicht auf die Rente angerechnet. Die kleine Witwenrente wird lebenslang gezahlt.
  2. Bei der großen Witwenrente gibt es keine Freibeträge und alle eigenen Einkünfte werden auf die Rente angerechnet, was zu einer möglichen Kürzung oder dem Wegfall der Rente führen kann. Zudem wird sie nur bis zum 47. Lebensjahr der hinterbliebenen Person gezahlt. Ist diese zum Zeitpunkt des Todes des Partners bereits älter als 47 Jahre, wird die Rente bis zum 45. Lebensjahr gezahlt.

Zusammenfassung
Die Witwenrente ist Teil der deutschen Rentenversicherung und soll Hinterbliebenen finanzielle Sicherheit bieten. Es gibt die kleine und die große Witwenrente, welche unter unterschiedlichen Bedingungen gewährt werden und sich in Höhe und Bezugsdauer unterscheiden. Anspruch besteht, wenn die Ehe mindestens ein Jahr andauerte, der Partner in die Rentenversicherung einzahlte und die Hinterbliebenen nicht erneut heiraten. Die kleine Witwenrente beträgt 25% der Rente des Verstorbenen und wird lebenslang gezahlt, während die große Witwenrente 55% beträgt und bei Wiederheirat entfällt. Eigene Einkünfte können bei der kleinen Rente bis zu einer Grenze unberücksichtigt bleiben, bei der großen Witwenrente werden sie angerechnet.

Synonyme: witwerente