Hohe Kosten, enttäuschende Wertentwicklung oder eine veränderte Lebenssituation können Zweifel am eigenen Riester-Vertrag wecken. Eine Kündigung ist dann zwar möglich, hat aber eine entscheidende Folge: Wird das geförderte Altersvorsorgevermögen ausgezahlt und frei verwendet, handelt es sich grundsätzlich um eine schädliche Verwendung. Die erhaltenen Zulagen und steuerlichen Vorteile müssen zurückgezahlt werden.
Das bedeutet allerdings nicht, dass ein unpassender Riester-Vertrag unverändert bis zur Rente weitergeführt werden muss. Beitragsfreistellung, Anbieter- oder Tarifwechsel und die Nutzung des Kapitals für selbst genutztes Wohneigentum können Alternativen sein. Ab 2027 erweitern sich die Möglichkeiten für bestehende Riester-Sparer zusätzlich.
