
Eine Patientenverfügung ist ein rechtlich bindendes Dokument, das Ihre medizinischen Behandlungswünsche für den Fall festhält, dass Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Angesichts des demografischen Wandels und der steigenden Lebenserwartung gewinnt die Patientenverfügung zunehmend an Relevanz für die persönliche Lebensplanung und gibt Angehörigen sowie Ärzten wichtige Orientierung in schwierigen Entscheidungssituationen.
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung einer einwilligungsfähigen volljährigen Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr äußern kann. Sie legt fest, ob und wie die Person in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchte oder nicht.
Seit dem 1. September 2009 ist die Patientenverfügung in § 1901a BGB gesetzlich geregelt. Das Gesetz besagt, dass eine Patientenverfügung für alle an der Behandlung beteiligten Personen verbindlich ist, sofern sie den konkreten Behandlungssituationen entspricht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen die Anforderungen an Patientenverfügungen präzisiert und deren Reichweite definiert.
Eine rechtswirksame Patientenverfügung muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Eine Patientenverfügung regelt medizinische Maßnahmen, eine Vorsorgevollmacht gesundheitliche Entscheidungen und eine Generalvollmacht alle rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten einer Person.
Patientenverfügung: Medizinische Behandlungswünsche
Eine Patientenverfügung tritt in Kraft, wenn eine Person nicht mehr einwilligungsfähig ist. Sie regelt medizinische Behandlungen wie lebenserhaltende Maßnahmen, Schmerztherapie, künstliche Ernährung, Beatmung, Dialyse und die Regelungen zur Organspende und Wiederbelebung.Wiederbelebungsmaßnahmen
Vorsorgevollmacht: Umfassende Vertretungsmacht
Eine Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Vertrauensperson, in verschiedenen Bereichen wie Gesundheitssorge, Vermögensangelegenheiten, Behörden-, Post- und Wohnungsangelegenheiten zu handeln. Sie geht über die Patientenverfügung hinaus und kann diese ergänzen.
Generalvollmacht: Weitreichende Handlungsbefugnis
Die Generalvollmacht ist die umfassendste Form der Vollmacht und berechtigt den Bevollmächtigten zu nahezu allen Rechtsgeschäften. Sie sollte nur Personen des absoluten Vertrauens erteilt werden.
Unterschiede im Überblick:
Eine Patientenverfügung sichert die Selbstbestimmung bis zum Lebensende, entlastet Angehörige und Ärzte und kann Kosten im Gesundheitssystem sparen.
Die richtige Auswahl eines vertrauenswürdigen, durchsetzungsfähigen, verfügbaren und emotional stabilen Bevollmächtigten ist für die Umsetzung einer Patientenverfügung essenziell, wobei auch Ersatzregelungen und die Art des gemeinsamen Handelns bedacht werden sollten.
Kriterien für die Auswahl
Die richtige Auswahl eines vertrauenswürdigen, durchsetzungsfähigen, verfügbaren und emotional stabilen Bevollmächtigten ist für die Umsetzung einer Patientenverfügung essenziell, wobei auch Ersatzregelungen und die Art des gemeinsamen Handelns bedacht werden sollten.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten
Der Bevollmächtigte ist für die Interpretation der Patientenverfügung, die Kommunikation mit dem medizinischen Personal, die Überwachung der durchgeführten Maßnahmen, Entscheidungen in nicht geregelten Fällen und die Dokumentation wichtiger Entscheidungen verantwortlich.
Mehrere Bevollmächtigte und Ersatzregelungen
Es ist ratsam, mehrere Bevollmächtigte zu benennen oder Ersatzpersonen zu bestimmen. Dabei sollte geregelt werden, ob diese einzeln oder gemeinsam handeln sollen. Bei gemeinsamer Bevollmächtigung können Konflikte entstehen, bei Einzelbevollmächtigung besteht das Risiko von Interessenkonflikten.
Nach § 1901a BGB muss eine Patientenverfügung schriftlich abgefasst und vom Verfügenden eigenhändig unterschrieben werden. Eine mündliche Patientenverfügung ist rechtlich nicht bindend, kann aber als Indiz für den mutmaßlichen Willen herangezogen werden.
Keine notarielle Beurkundung erforderlich
Für Patientenverfügungen ist keine notarielle Beurkundung vorgeschrieben, aber sie kann dennoch vorteilhaft sein, indem sie die Authentizität des Dokuments, die Einwilligungsfähigkeit bei Erstellung und die Rechtssicherheit bestätigt.
Aufbewahrung und Auffindbarkeit
Die Patientenverfügung sollte an einem Ort aufbewahrt werden, wo sie im Notfall schnell gefunden werden kann. Empfohlene Orte für die Aufbewahrung sind bei einer Vertrauensperson, dem Hausarzt, im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, in einer Notfalldose im Kühlschrank oder als Kopie in der Geldbörse.
Eine Patientenverfügung sollte konkrete Informationen und Regelungen enthalten:
Eine Patientenverfügung ist nur wirksam, wenn sie folgende Bedingungen erfüllt:
Nicht alle Wünsche können in einer Patientenverfügung wirksam festgelegt werden:
Ärzte und Betreuer müssen prüfen, ob die Patientenverfügung auf die konkrete Situation anwendbar ist. Bei Zweifeln kann das Betreuungsgericht eingeschaltet werden. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch allgemein gehaltene Formulierungen wirksam sein können, wenn der Wille des Patienten eindeutig erkennbar ist (BGH XII ZB 61/16, Februar 2024).
Obwohl eine Patientenverfügung zeitlich unbegrenzt gültig bleibt, empfehlen Experten eine regelmäßige Überprüfung alle zwei bis drei Jahre. Anlässe für eine Überprüfung sind:
Formvorschriften für Änderungen
Änderungen an der Patientenverfügung unterliegen denselben Formvorschriften wie die ursprüngliche Verfügung:
Widerruf der Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden, solange der Verfasser einwilligungsfähig ist. Der Widerruf kann erfolgen durch:
Damit eine Patientenverfügung im Ernstfall wirksam wird, müssen alle Beteiligten informiert werden:
Notfallmaßnahmen und Rettungsdienst
Für Notfallsituationen sind besondere Vorkehrungen zu treffen:
Zentrale Registrierung
Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer bietet die Möglichkeit, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten zu registrieren. Dies erleichtert das Auffinden im Ernstfall erheblich. Die Registrierung kostet einmalig 15 Euro und ist rund um die Uhr abrufbar.
Kommunikation mit medizinischem Personal
Im Krankenhaus sollte die Patientenverfügung sofort dem behandelnden Arzt vorgelegt werden. Wichtig ist:
Die Patientenverfügung ist ein unverzichtbares Instrument zur Wahrung der Selbstbestimmung in medizinischen Angelegenheiten. Sie gibt nicht nur dem Verfügenden Sicherheit, sondern entlastet auch Angehörige und medizinisches Personal in schwierigen Entscheidungssituationen. Eine wirksame Patientenverfügung erfordert sorgfältige Vorbereitung, klare Formulierungen und regelmäßige Überprüfung. Die Kombination mit einer Vorsorgevollmacht und die Auswahl einer vertrauenswürdigen Vertretungsperson sind entscheidend für die praktische Umsetzung. Angesichts der demografischen Entwicklung und des medizinischen Fortschritts wird die Bedeutung der Patientenverfügung weiter zunehmen. Jeder Erwachsene sollte sich frühzeitig Gedanken über seine Behandlungswünsche machen und diese in einer rechtssicheren Form dokumentieren.
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