Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
volle Erwerbsminderungsrente

Die volle Erwerbsminderungsrente ist eine staatliche Leistung, die Menschen zusteht, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, vollständig oder teilweise einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Sie wird von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt und dient als finanzielle Absicherung für Personen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit zu bestreiten.

Voraussetzungen für den Bezug der vollen Erwerbsminderungsrente
Um Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente zu haben, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind gesetzlich geregelt und werden von der DRV geprüft. Im Folgenden werden wir uns die wichtigsten Voraussetzungen genauer anschauen.

  1. Erfüllung der allgemeinen Wartezeit
    Um die volle Erwerbsminderungsrente zu erhalten, muss eine allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt sein. Das heißt, man muss mindestens 60 Monate Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Unter bestimmten Bedingungen, etwa bei Kindererziehungszeiten oder Schwerbehinderung, kann diese Wartezeit dennoch als erfüllt gelten, auch wenn weniger Beiträge geleistet wurden.

  2. Gesundheitliche Einschränkungen
    Um die volle Erwerbsminderungsrente zu erhalten, muss eine Person aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr oder nur noch sehr begrenzt arbeiten können. Die Einschränkungen müssen so gravierend sein, dass keine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) prüft, ob mindestens eine drei Stunden tägliche Arbeitsfähigkeit besteht. Ist dies nicht gegeben, besteht ein Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente.

  3. Keine Aussicht auf Wiedereingliederung
    Bei der Prüfung auf Erwerbsminderungsrente wird neben gesundheitlichen Einschränkungen auch die Möglichkeit einer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt betrachtet. Dabei wird analysiert, ob der Antragsteller in absehbarer Zeit fähig sein wird, täglich mindestens sechs Stunden zu arbeiten. Sollte dies unzutreffend sein, besteht möglicherweise ein Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente.

  4. Keine anderweitige Absicherung
    Um die volle Erwerbsminderungsrente zu beziehen, muss der Antragsteller ohne weitere Absicherung sein. Er darf also durch Krankheit oder Behinderung keine andere Rente oder Leistung bekommen, die seinen Lebensunterhalt deckt, wie etwa eine Erwerbsunfähigkeitsrente oder Leistungen aus der Unfallversicherung.

  5. Kein Anspruch auf Altersrente
    Der Antragsteller für eine Erwerbsminderungsrente darf noch nicht das Rentenalter erreicht haben, denn sonst würde er Anspruch auf eine Altersrente haben. Wenn jemand eine volle Erwerbsminderungsrente erhält, wird diese normalerweise so lange gezahlt, bis die Person das Rentenalter erreicht. Anschließend wird die Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente umgewandelt.

Wie hoch ist die volle Erwerbsminderungsrente?
Die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente richtet sich nach den individuellen Beitragszeiten und dem letzten Einkommen. Im Jahr 2024 beträgt der durchschnittliche Rentenwert in

  • Westdeutschland 34,19 Euro und
  • in Ostdeutschland 33,07 Euro pro Entgeltpunkt.

Ein Entgeltpunkt entspricht dabei einem durchschnittlichen Einkommen von 40.551 Euro pro Jahr. Die volle Erwerbsminderungsrente beträgt 30,45 Prozent des durchschnittlichen Rentenwerts, also in Westdeutschland 10,41 Euro und in Ostdeutschland 10,06 Euro pro Entgeltpunkt.

Wie lange wird die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt?
Die volle Erwerbsminderungsrente wird in der Regel bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt. Diese liegt aktuell bei 67 Jahren. Bei Personen, die vor 1964 geboren sind, gilt eine abschlagsfreie Altersrente ab dem 65. Lebensjahr. Bei Personen, die ab 1964 geboren sind, steigt die Altersgrenze schrittweise an. Eine vorzeitige Altersrente ist möglich, jedoch mit Abschlägen verbunden.

Welche weiteren Leistungen gibt es?
Neben der monatlichen Rente können erwerbsgeminderte Personen weitere Leistungen erhalten, um ihre Lebenssituation zu verbessern. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Reha-Maßnahmen
    Um die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen, können erwerbsgeminderte Personen Reha-Maßnahmen in Anspruch nehmen. Diese werden von der Rentenversicherung finanziert und können zum Beispiel eine medizinische oder berufliche Rehabilitation beinhalten.

  • Erwerbsminderungsrente für Hinterbliebene
    Wenn die erwerbsgeminderte Person verstirbt, können Hinterbliebene eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Diese beträgt 60 Prozent der vollen Erwerbsminderungsrente und wird an Witwen, Witwer oder Waisen gezahlt.

  • Grundsicherung
    Wenn die volle Erwerbsminderungsrente nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, können erwerbsgeminderte Personen Grundsicherung beantragen. Diese wird vom Sozialamt gezahlt und deckt den notwendigen Lebensbedarf ab.

Steuerpflicht der vollen Erwerbsminderungsrente
Grundsätzlich unterliegt die vollen Erwerbsminderungsrente der Steuerpflicht. Dies bedeutet, dass sie bei der Einkommensteuererklärung angegeben und versteuert werden muss. Dabei gilt der individuelle Steuersatz des Empfängers. Die Rente wird als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit behandelt und unterliegt somit der gleichen Besteuerung wie ein Gehalt.

  • Steuerfreibetrag für Erwerbsminderungsrentner
    Allerdings gibt es für Erwerbsminderungsrentner einen steuerlichen Freibetrag, der die steuerliche Belastung reduziert.

  • Besteuerung von Zusatzeinkünften
    Personen mit einer vollen Erwerbsminderungsrente dürfen zusätzliches Einkommen haben, beispielsweise aus einer geringfügigen Beschäftigung oder betrieblichen Altersvorsorge. Diese Einkünfte sind steuerpflichtig und beeinflussen den steuerlichen Freibetrag. Es ist wichtig, alle Einkünfte in der Steuererklärung korrekt anzugeben, um eventuelle Steuernachzahlungen zu vermeiden.

  • Steuerliche Absetzbarkeit von Krankheitskosten
    Die volle Erwerbsminderungsrente wird bei gesundheitlichen Einschränkungen gewährt. Empfänger dieser Rente können ihre Krankheitskosten von der Steuer absetzen. Dazu gehören Arzt- und Therapiekosten, Medikamente, Hilfsmittel, sowie Fahrtkosten zu medizinischen Behandlungen. Diese Ausgaben können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen angegeben werden, was zu einer Minderung der Steuerlast führt.

  • Steuerliche Behandlung von Rentennachzahlungen
    Wenn jemand rückwirkend eine volle Erwerbsminderungsrente erhält, etwa durch einen erfolgreichen Widerspruch oder eine Klage, muss geklärt werden, wie diese Nachzahlungen steuerlich behandelt werden. Normalerweise werden solche Nachzahlungen in dem Jahr besteuert, in dem sie ausgezahlt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn die Nachzahlungen über mehrere Jahre hinweg erfolgen.

  • Steuererklärungspflicht bei Bezug von Erwerbsminderungsrente
    In Deutschland müssen Rentner, die steuerpflichtige Einkünfte beziehen, grundsätzlich eine Steuererklärung abgeben. Dies betrifft auch die Empfänger von vollen Erwerbsminderungsrenten. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wenn die Rente die einzige Einkommensquelle ist und unter dem steuerlichen Grundfreibetrag bleibt, muss keine Steuererklärung eingereicht werden.

  • Steuerliche Beratung bei Unsicherheiten
    Steuerliche Aspekte der vollen Erwerbsminderungsrente sind komplex. Für Laien ist es schwer, diese zu verstehen. Eine Beratung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein ist empfehlenswert. Diese Experten helfen bei individuellen Fragen und unterstützen bei der Steuererklärung.

Beantragung der vollen Erwerbsminderungsrente
Die volle Erwerbsminderungsrente kann bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden, die in 16 regionale Träger aufgeteilt ist. Der Antrag ist persönlich, schriftlich oder online möglich. Man kann ihn in Beratungsstellen vor Ort stellen, per Post einsenden oder das Serviceportal nutzen.

  • Unterlagen für den Antrag
    Zur Beantragung der vollen Erwerbsminderungsrente sind mehrere Dokumente erforderlich. Diese umfassen einen Personalausweis oder Reisepass, die Sozialversicherungsnummer, ärztliche Berichte über gesundheitliche Beeinträchtigungen und Belege über berufliche Aktivitäten sowie die in die Rentenversicherung eingezahlten Beiträge.

  • Entscheidung über den Antrag
    Nach Eingang des Rentenantrags bei der Rentenversicherung wird dieser geprüft. Es werden medizinische Gutachten angefordert, um die gesundheitlichen Einschränkungen des Antragstellers und die daraus resultierende Erwerbsminderung zu bewerten. Die berufliche Situation und die geleisteten Beitragszahlungen fließen ebenfalls in die Bewertung ein. Die Entscheidung über den Rentenantrag kann mehrere Monate dauern.

Ablehnung des Antrags
Der Antrag auf eine volle Erwerbsminderungsrente kann abgelehnt werden, wenn die gesundheitlichen Probleme nicht ausreichend belegt sind oder der Versicherte noch arbeiten kann. Bei einer Ablehnung kann innerhalb von einem Monat Widerspruch eingelegt werden.

  • Widerspruchsverfahren
    Wenn ein Antrag bei der Rentenversicherung abgelehnt wird, kann man schriftlich Widerspruch einlegen. Es ist ratsam, sich dabei von einem Anwalt oder einer Beratungsstelle helfen zu lassen. Im Widerspruchsverfahren werden die Ablehnungsgründe nochmals überprüft. Man hat die Möglichkeit, weitere Unterlagen oder Gutachten vorzulegen. Der Prozess des Widerspruches kann allerdings Zeit beanspruchen.

  • Klage vor dem Sozialgericht
    Wenn ein Widerspruch gegen eine Entscheidung abgelehnt wird, kann man beim Sozialgericht Klage einreichen. Dort wird der Fall neu und unabhängig begutachtet. Es ist auch möglich, zusätzliche Beweise zu präsentieren. Es ist empfehlenswert, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Die Klage muss binnen eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids eingereicht werden.

Unterstützungsmöglichkeiten
Die Beantragung einer vollen Erwerbsminderungsrente ist oft kompliziert und dauert lange. Es ist meist erforderlich, zunächst einen Antrag zu stellen und bei Ablehnung Widerspruch einzulegen. Für Unterstützung im Prozess können sich Betroffene an spezialisierte Beratungsstellen wenden, die beim Ausfüllen der Anträge und im Widerspruchsverfahren helfen.

  1. Beratungsstellen der Rentenversicherung
    Die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sind die primäre Kontaktstelle für Informationen zur vollen Erwerbsminderungsrente. Sie sind in jeder Stadt und vielen Gemeinden präsent und bieten kostenlose und unabhängige Beratung. Versicherte können sich hier über ihre Rentenansprüche informieren und Hilfe beim Einreichen von Anträgen bekommen. Auch im Falle eines Widerspruchsverfahrens stehen die Mitarbeiter beratend zur Verfügung.

  2. Sozialverbände
    Es gibt neben den Beratungsstellen der Rentenversicherung auch Sozialverbände wie den Sozialverband VdK oder den Sozialverband Deutschland, die Hilfe bei der Beantragung einer vollen Erwerbsminderungsrente anbieten. Diese Organisationen beraten unabhängig und kostenfrei und setzen sich für die Rechte ihrer Mitglieder gegenüber den Behörden ein. Sie unterstützen bei der Antragstellung, helfen beim Formulieren von Widersprüchen und können auch rechtliche Maßnahmen ergreifen.

  3. Rechtsanwälte und Sozialberater
    Bei einem Widerspruchsverfahren bezüglich einer Erwerbsminderungsrente kann die Hilfe von Rechtsanwälten oder Sozialberatern sinnvoll sein. Diese Experten haben Kenntnisse im Sozialrecht und können helfen, Ansprüche durchzusetzen. Sie beurteilen die Erfolgschancen fundiert und bieten auch bei Ablehnung oder komplexen Fällen Unterstützung.

  4. Integrationsämter
    Menschen mit Behinderung können sich für Beratung und Unterstützung an Integrationsämter wenden, die meist bei Arbeitsagenturen zu finden sind. Diese Ämter helfen bei der Beantragung einer vollen Erwerbsminderungsrente und unterstützen bei der Jobsuche oder Umschulung, um einer Erwerbsminderung vorzubeugen.

  5. Beratungsstellen der Krankenkassen
    Beratungsstellen der Krankenkassen helfen bei der Beantragung einer vollen Erwerbsminderungsrente, indem sie ärztliche Gutachten und Unterlagen beschaffen und an die Rentenversicherung weitergeben. Sie beraten auch zur Erwerbsminderung und den damit verbundenen Leistungen.

Hinzuverdienst
Der Hinzuverdienst ist das zusätzliche Einkommen einer Person, die bereits eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht. Dieses zusätzliche Einkommen kann aus Teilzeitarbeit, selbstständiger Tätigkeit oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung resultieren. Die Berechnung des Hinzuverdienstes erfolgt monatlich und kann, abhängig von seinem Umfang, Auswirkungen auf die Rentenhöhe haben.

  • Wie wirkt sich ein Hinzuverdienst auf die Rente aus?
    Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente ist es gestattet, zusätzlich etwas hinzuzuverdienen. Allerdings gibt es eine Obergrenze für diesen Hinzuverdienst. Wird diese überschritten, kann die Rente reduziert oder sogar komplett entzogen werden. Die zulässige Höhe des Hinzuverdienstes hängt von der Rentenhöhe und den persönlichen Umständen ab.

  • Welche Einkünfte zählen zum Hinzuverdienst?
    Zum Hinzuverdienst gehören alle Einkünfte, die man durch Arbeit erzielt, egal ob als Selbstständiger oder Angestellter. Ebenso zählen Mieteinnahmen und Einkünfte aus Kapitalanlagen dazu. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Einkünfte aus Alters- und Hinterbliebenenrenten gehören nicht zum Hinzuverdienst.

  • Was passiert, wenn die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird?
    Wenn die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird, wird die Rente um 40 Cent für jeden Euro gekürzt, der die Grenze übersteigt. Überschreitet der Hinzuverdienst die Grenze um mehr als 50 Prozent, kann die Rente vollständig entfallen.

  • Wie wird der Hinzuverdienst angerechnet?
    Hinzuverdienste werden jährlich zusammengerechnet, unabhängig davon, in welchem Monat sie erzielt oder wie sie verteilt wurden. Die Anrechnung erfolgt stets auf das gesamte Kalenderjahr.

  • Gibt es Ausnahmen von der Hinzuverdienstregelung?
    In Deutschland gibt es Ausnahmen bei der Anrechnung von Zusatzeinkommen auf die Rente. Einkünfte aus ehrenamtlicher Arbeit oder einer Werkstatt für behinderte Menschen werden nicht angerechnet. Ebenso bleibt ein Hinzuverdienst aus einer geringfügigen Beschäftigung, die 450 Euro im Monat nicht übersteigt, ohne Auswirkungen auf die Rentenbezüge.

  • Möglichkeiten zur Erhöhung des Hinzuverdienstes
    Es gibt verschiedene Wege, um neben der vollen Erwerbsminderungsrente zusätzlich Geld zu verdienen. Die Flexi-Rente erlaubt es, Rente und Arbeitseinkommen zu kombinieren. Bei einer geringfügigen Beschäftigung darf man bis zu 450 Euro monatlich verdienen, ohne dass dies die Rente schmälert. Selbstständige Arbeit ist ebenfalls möglich, solange das Einkommen unter einer bestimmten Grenze bleibt.

  • Meldepflicht
    Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ist es erforderlich, jeden Hinzuverdienst der Rentenversicherung zu melden. Dies umfasst auch Nebeneinkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Werden Einkünfte nicht gemeldet, können Rückforderungen und Strafen die Folge sein.

Zusammenfassung
Die volle Erwerbsminderungsrente sichert finanziell Personen ab, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbstätig sein können. Um diese zu erhalten, müssen Betroffene eine allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt und entsprechende Beiträge eingezahlt haben. Des Weiteren dürfen sie nur sehr begrenzt arbeitsfähig sein, keine Aussicht auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt haben und keine andere Absicherung beziehen. Die Höhe der Rente richtet sich nach Beitragszeiten und dem letzten Einkommen. Die Zahlung erfolgt bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze, danach wird sie in eine Altersrente umgewandelt. Zusätzlich sind Reha-Maßnahmen, Hinterbliebenenrenten und Grundsicherung möglich. Die Rente ist steuerpflichtig, wobei es Freibeträge gibt. Der Antrag kann bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden; bei Ablehnung sind Widerspruch und Klage möglich. Beratungsstellen bieten hierbei Unterstützung. Hinzuverdienst ist begrenzt möglich und muss gemeldet werden, um Sanktionen zu vermeiden.

Synonyme: Rente wegen voller Erwerbsminderung