Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Rentenanpassung

Eine Rentenanpassung erfolgt bei der jährlichen Erhöhung der Renten. Rentenanpassungen erfolgen jeweils zum 1. Juli eines Jahres. Bei der Rentenberechnung werden die erworbenen Rentenanwartschaften in Form von Entgeltpunkten mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Bei der Rentenanpassung erfolgt eine Neubestimmung des aktuellen Rentenwertes. Aktuell wird bei den Rentenwerten noch zwischen Ost-Deutschland und West-Deutschland differenziert. Seit Juli 2018 werden diese Unterschiede schrittweise abgebaut.

Festgelegt wird die Höhe der Rentenanpassung durch eine Verordnung der Bundesregierung, der der Bundesrat zustimmen muss. Das Jahr 2022 hat insofern eine Ausnahme gebildet, als dass die Rentenanpassung per Gesetz geregelt worden ist. Dies vor dem Hintergrund, dass gleichzeitig Änderungen an der Berechnungsweise vorgenommen wurden. Das Rentenanpassungsgesetz 2022 hat den Nachholfaktor bzw. Ausgleichsfaktor wieder in Kraft treten lassen, nachdem dieser bis 2025 ausgesetzt bleiben sollte. Des Weiteren wurden Änderungen an der Berechnung des Nachhaltigkeitsfaktors vorgenommen, um Schwankungen an den Rentenanpassungen auszugleichen. Gleichzeitig wurde mit dem Gesetz ein aus dem Jahr 2019 statistischer Sondereffekt, nach dem das Rentenniveau um 1 % höher ausgewiesen wurde, bereinigt.

Die Rentenberechnung erfolgt auf Basis der Rentenanpassungsformel. Die Rentenanpassung orientiert sich an der Entwicklung der Bruttolöhne. Über den Nachhaltigkeitsfaktor werden die Veränderungen der Beitragssätze der Rentenversicherung und die Entwicklung des Verhältnisses von Rentnern und Beitragszahlern berücksichtigt. Rentenkürzungen werden durch Rentengarantien gesetzlich ausgeschlossen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Kürzungen mit Rentenerhöhungen zu verrechnen.

Rentnerinnen und Rentner werden durch die Rentenanpassungsmitteilung über die Rentenanpassung und deren Höhe informiert. Versandt werden diese Mitteilungen zwischen Anfang Juni bis Ende Juli eines jeden Jahres. Hierin enthalten sind auch Informationen, wann die neu berechneten Rentenbeträge ausgezahlt werden.