Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Rückkaufswert

Beim Rückkaufswert handelt es sich um einen Begriff aus dem Bereich der Lebensversicherungen. Beenden Versicherungsnehmer den Lebensversicherungsvertrag vorzeitig, erhalten sie von der Versicherungsgesellschaft den jeweiligen Rückkaufswert. Die Versicherungsgesellschaft kauft sich damit die Rechte aus dem Versicherungsvertrag vom Versicherungsnehmer zurück.

Ein Rückkauf einer Lebensversicherung bedeutet für Versicherungsnehmer also die vorzeitige Beendigung des Vertrages und die Auszahlung des bis zur Kündigung gültigen Wertes, also des Rückkaufswertes, der Lebensversicherung. Der Rückkaufswert einer Lebensversicherung errechnet sich aus den eingezahlten Beiträgen und den erwirtschafteten Überschüssen mit Zinserträgen. Beim Rückkauf ziehen Versicherungsgesellschaften jedoch auch immer Abschlussgebühren, Verwaltungskosten und weitere Kosten ab. Diese Kosten sind insbesondere in den ersten Laufzeitjahren hoch, weshalb in dieser Phase der Rückkaufswert niedriger ausfallen kann, als die Summe der Einzahlungen. Hier muss also mit Verlusten gerechnet werden.
Siehe auch: Lebensversicherung kündigen?

Beim Rückkaufswert muss auch zwischen Versicherungsarten wie Kapitallebensversicherungen oder fondsgebundene Lebensversicherungen unterschieden werden. Bei der Kapitallebensversicherung besteht der Rückkaufswert aus den eingezahlten Prämien und den anteiligen Überschüssen, die während der Vertragslaufzeit erwirtschaftet werden konnten. Abgezogen werden Stornokosten und Abschlusskosten. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung werden die gezahlten Beiträge in Investmentfonds angelegt. Deshalb kommt es beim Rückkaufswert darauf an, wie hoch die Kurse zum Zeitpunkt der Kündigung und damit des Rückkaufs sind. Niedrige Kurse können den Rückkaufswert erheblich verringern.

Rückkaufswerte sind umso höher, desto länger der Vertrag läuft und entsprechende Beiträge eingezahlt wurden. Im Idealfall erkundigen sich Versicherungsnehmer vor Ausspruch der Kündigung über den Rückkaufswert. Anhaltspunkte liefern die jährlich von den Versicherungsgesellschaften übermittelten Versicherungsinformationen, die einen aktuellen Rückkaufswert erhalten. Bei einer Kündigung kann es bis zu zwei Monate dauern, bis die Lebensversicherung den Rückkaufswert erstattet.