Begriff | Definition |
---|---|
Pensionsfonds | Pensionsfonds gelten rechtlich als selbständige Versorgungseinrichtungen, durch die sich Arbeitnehmer an der Börse beteiligen können. Im Unterschied zu Pensionskassen und Versicherungen wird mit Pensionsfonds ein höheres Risiko eingegangen. Das Sparkapital wird in börsennotierten Geldanlagen wie Aktienfonds oder Aktien angelegt. Eingezahlt wird in Pensionsfonds über die Bruttoentgeltumwandlung oder Nettoentgeltumwandlung, was auch mit einer Riester Förderung kombiniert werden kann. Pensionsfonds können Chancen auf höhere Renditen bergen, oder aber die Gefahr von Verlusten. Garantiert wird bei Rentenbeginn nur das eingezahlte Kapital. Arbeitgeber müssen im Pensions-Sicherungs-Verein Mitglied sein, damit auch bei einer Insolvenz das Sparvermögen abgesichert wird. Im Gegensatz zu anderen Vorsorgen können die Renditechancen bei Pensionsfonds höher ausfallen. Dies gilt insbesondere für Fonds mit langer Laufzeit und junge Arbeitnehmer, die möglichst lange im gleichen Unternehmen arbeiten. Handelt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter Gruppentarife aus, können Pensionsfonds günstig abgeschlossen werden. Pensionsfonds werden im Alter nur als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt. Eine Rückzahlung des Kapitals ist bis zu 20 % möglich. Bei Pensionsfonds gibt es keine garantierte Verzinsung. Durch Verwaltungsgebühren und Fondsmanagement können zusätzliche Kosten entstehen.
Zugriffe - 90
|