Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Höhere Gewalt

Unter den Begriff der höheren Gewalt fallen Ereignisse, die nicht vorhersehbar sind und auch nicht durch Sorgfalt verhindert oder abgewendet werden können. Zu den Ereignissen der höheren Gewalt gehören beispielsweise Naturkatastrophen und Sachbeschädigungen.

Der Begriff der höheren Gewalt ist sowohl im Vertrags- als auch im Versicherungsrecht zu finden. Bei Versicherungen werden diesbezügliche Regelungen in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) im Bereich der Vertragspflichten der Versicherungsgesellschaft aufgeführt. Diese beinhalten in der Regel Ereignisse in Form von

  • Naturkatastrophen (Erdbeben, Unwetter, Vulkanausbrüche)
  • Streiks
  • Unruhen
  • Kriegen
  • Revolutionen
  • Sabotagen
  • Brände
  • erhebliche/umfangreiche Verkehrsunfälle

Höhere Gewalt wird versicherungstechnisch so ausgelegt, dass ein durch vorerwähnte Faktoren begründeter Schaden vorliegt, mit dem der Versicherungsnehmer nicht rechnen und die Entstehung des Schadens auch nicht verhindern konnte. Ansonsten trifft Versicherungsnehmer immer die Pflicht, einen Schaden möglichst zu vermeiden, zu verhindern oder abzuwenden. Handelt ein Versicherungsnehmer entgegen einem hohen Risiko, könnte der Versicherungsschutz aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Verletzung der Obliegenheitspflicht entfallen.

Bei der Kfz-Versicherung muss der Fahrzeughalter nachweisen, dass ein Schaden aufgrund von höherer Gewalt entstanden ist. Kfz-Haftpflichtversicherungen übernehmen Schäden am Eigentum Dritter, die aufgrund von höherer Gewalt geschehen sind. Eigene Schäden am Fahrzeug sind davon nicht umfasst. Bei einer Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung können Schäden aufgrund von Naturkatastrophen mitversichert werden. Generell sollte bei der Absicherung von höherer Gewalt auf Ausschlusskriterien geachtet werden. Bei Sturmschäden setzen einige Versicherungsgesellschaften beispielsweise Windstärken von mindestens Stufe 8 voraus, bevor in die Leistung eingetreten wird. Die allgemeinen Vertragsbedingungen können zwischen den Gesellschaften und Tarifen stark variieren.

In anderen Versicherungsbereichen wird eine Leistungspflicht bei Schäden aufgrund höherer Gewalt ausgeschlossen. Im Bereich der Gebäudeabsicherung können zum Beispiel Elementarschadenversicherungen einen Teil der Risiken abdecken.