Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Schneedruck

Schneedruck und Schneelast sind Begriffe, die im Zusammenhang mit Schneefällen und deren Auswirkungen auf Gebäude verwendet werden. Sie beschreiben die Kraft, die durch die Masse des Schnees auf Dächer und andere Strukturen ausgeübt wird.

Wie entsteht Schneedruck und Schneelast?
Schneedruck und Schneelast entstehen, wenn Schnee auf einem Dach oder einer Struktur liegt. Die Menge und Dichte des Schnees bestimmen die Höhe des Drucks und der Last. Je mehr Schnee auf einer bestimmten Fläche liegt, desto größer ist der Druck und die Last.

Welche Auswirkungen haben Schneedruck und Schneelast auf Gebäude?
Schneedruck und Schneelast können zu Schäden an Gebäuden führen, insbesondere an Dächern. Wenn die Last zu hoch wird, kann es zu Rissen, Verformungen oder sogar zum Einsturz des Daches kommen. Auch andere Teile des Gebäudes wie Wände, Fenster oder Türen können durch die Kraft des Schnees beschädigt werden.

Warum sind Schneedruck und Schneelast wichtig für Versicherungen?
Versicherungen spielen eine wichtige Rolle, wenn es um Schäden durch Schneedruck und Schneelast geht. Sie bieten Schutz für Gebäudebesitzer, die durch solche Ereignisse finanziell belastet werden könnten. Daher ist es wichtig zu verstehen, wie Schneedruck und Schneelast Versicherungen betreffen.

Welche Versicherungen decken Schäden durch Schneedruck und Schneelast ab?
In der Regel sind Schäden durch Schneedruck und Schneelast in der Gebäudeversicherung enthalten. Diese Versicherung deckt Schäden an Gebäuden und deren Inhalt ab, die durch Naturereignisse wie Schneefall verursacht werden. In einigen Fällen kann auch eine separate Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden, die zusätzlichen Schutz vor Naturkatastrophen bietet.

Welche BGH-Urteile gibt es in Zusammenhang mit Schneelast und Versicherungen in Bezug auf Schäden?

  • BGH-Urteil vom 18. Juni 1997 - Schneelast auf dem Dach
    In diesem Urteil ging es um einen Fall, bei dem ein Hausbesitzer von seiner Gebäudeversicherung Schadensersatz aufgrund von Schäden durch Schneelast auf dem Dach forderte. Die Versicherung lehnte die Zahlung jedoch ab, da sie argumentierte, dass der Schaden auf mangelhafte Bauausführung zurückzuführen sei. Der BGH entschied jedoch, dass die Versicherung trotzdem zahlen muss, da der Schaden durch ein versichertes Ereignis, nämlich Schneelast, entstanden ist.

  • BGH-Urteil vom 5. Dezember 2012 - Schneedruck auf Solaranlage
    In diesem Fall ging es um eine beschädigte Solaranlage aufgrund von Schneedruck. Die Versicherung weigerte sich zu zahlen, da sie argumentierte, dass die Solaranlage nicht als Gebäude im Sinne der Versicherungsbedingungen gilt. Der BGH entschied jedoch, dass die Solaranlage als Gebäude gilt, da sie fest mit dem Dach verbunden ist und somit durch die Gebäudeversicherung abgedeckt ist.

  • BGH-Urteil vom 7. Mai 2014 - Schneedruck auf Gartenhaus
    In diesem Fall wurde ein Gartenhaus durch Schneedruck beschädigt. Die Versicherung lehnte die Zahlung ab, da sie argumentierte, dass das Gartenhaus nicht als Gebäude im Sinne der Versicherungsbedingungen gilt. Der BGH entschied jedoch, dass das Gartenhaus als Gebäude gilt, da es fest mit dem Boden verbunden ist und somit durch die Gebäudeversicherung abgedeckt ist.

  • BGH-Urteil vom 7. Mai 2014 - Schneedruck auf Gewächshaus
    In diesem Fall ging es um ein beschädigtes Gewächshaus aufgrund von Schneedruck. Die Versicherung lehnte die Zahlung ab, da sie argumentierte, dass das Gewächshaus nicht als Gebäude im Sinne der Versicherungsbedingungen gilt. Der BGH entschied jedoch, dass das Gewächshaus als Gebäude gilt, da es fest mit dem Boden verbunden ist und somit durch die Gebäudeversicherung abgedeckt ist.

  • BGH-Urteil vom 23. September 2015 - Schneedruck auf Carport
    In diesem Fall wurde ein Carport durch Schneedruck beschädigt. Die Versicherung lehnte die Zahlung ab, da sie argumentierte, dass der Carport nicht als Gebäude im Sinne der Versicherungsbedingungen anzusehen sei. Der BGH entschied jedoch, dass der Carport als Gebäude gilt und somit durch die Gebäudeversicherung abgedeckt ist.

Zusammenfassung
Schneedruck und Schneelast beziehen sich auf die Kraft, die durch angesammelten Schnee auf Gebäudestrukturen ausgeübt wird und können Schäden wie Risse oder sogar Einstürze verursachen. Versicherungen sind wichtig, um Eigentümer vor finanziellen Belastungen durch solche Schäden zu schützen, wobei Gebäudeschäden in der Regel durch die Gebäudeversicherung gedeckt sind. Verschiedene BGH-Urteile haben bestätigt, dass Schäden durch Schneedruck von der Gebäudeversicherung abgedeckt sind, selbst wenn es sich um Elemente wie Solaranlagen, Gartenhäuser, Gewächshäuser oder Carports handelt, solange diese fest mit dem Boden verbunden sind.

Synonyme: Schneelast