Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Gebündelte Versicherung

Im modernen Zeitalter können viele verschiedene Risiken durch eine Versicherung abgesichert werden. Häufig bieten Versicherungsgesellschaften zu diesem Zweck auch Verträge in Kombinationsform an. Neben der verbundenen Variante gehört auch die gebündelte Versicherung dazu.

Bei einer gebündelten Versicherung handelt es sich um mehrere eigenständige Versicherungen, die in einer Police „gebündelt“ werden. Häufig werden zum Beispiel Hausratversicherungen und Glasversicherungen in einer Versicherungspolice zusammengefasst, obwohl beide Verträge eigenständig bleiben. Der Versicherungsnehmer bekommt von der Versicherung zwar nur einen Versicherungsschein, aber dieser schlüsselt die Gefahren über mehrere rechtlich selbstständige Versicherungsverträge auf. Versicherungsnehmer entrichten bei der gebündelten Versicherung für jeden Vertrag eine entsprechende Prämie. Auch Kündigungen von einzelnen Versicherungen oder Auskopplungen einzelner Risiken aus dem Bündel sind möglich.

Das Gegenteil von einer gebündelten Versicherung ist eine kombinierte Versicherung, bei der mehrere Gefahren über einen einzelnen Versicherungsvertrag abgedeckt werden. Bei der kombinierten Versicherung müssen Versicherungsnehmer nur eine Prämie entrichten und erhalten auch nur einen Versicherungsschein. Im Gegensatz zur gebündelten Versicherung ist es bei der kombinierten Variante nicht möglich, einzelne Versicherungen zu kündigen.