Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Pflegekostenversicherung | Bei einer Pflegekostenversicherung handelt es sich um eine private Pflegezusatzversicherung, die im Pflegefall die teilweisen oder gesamten Pflegekosten übernimmt, die zusätzlich und tatsächlich anfallen. In Deutschland ist jeder verpflichtet, eine gesetzliche oder private Pflegeversicherung abzuschließen, die im Pflegefall die Kosten nach Maßgabe von Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad übernimmt. Allerdings sind tatsächliche Pflegekosten häufig höher als die Leistungen aus der Pflegeversicherung, weshalb zusätzliche Kosten entweder von einer Pflegekostenversicherung aufgefangen oder aber von Pflegebedürftigen bzw. Angehörigen selbst getragen werden müssen. Eine private Pflegekostenversicherung kann also eine Versorgungslücke teilweise oder ganz abdecken. Die Leistungen der Versicherung sind zweckgebunden und werden auf die tatsächliche Kosten beschränkt. Rechnungen müssen beispielsweise durch Beleg nachgewiesen werden. Bei der Pflegekostenversicherung werden durch Versicherungsnehmer monatliche Beiträge geleistet, die sich nach dem Versicherungsumfang und dem Alter richten. Bei der Pflegekostenversicherung wird in Bezug auf die Höhe der Kostenübernahme zwischen Aufstockung der Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung um einen definierten Prozentsatz oder aber Übernahme von Prozentwerten der anfallenden Restkosten unterschieden. Zu prüfen ist vorab immer, welche tatsächlich entstandenen Pflegekosten sowie Pflegeleistungen unter den Versicherungsschutz fallen. Pflegekostenversicherungen haben gegenüber anderen Zusatzversicherungen den Vorteil, dass ihre Beiträge meist niedriger ausfallen. Die Leistungen der Pflegekostenversicherung sind unmittelbar an die Pflegekosten gekoppelt. Wenn die Pflegekosten mit der Zeit ansteigen, dann steigen automatisch auch die Leistungen der Pflegekostenversicherung. Die Leistungsbindung an die tatsächlichen Pflegekosten können sich aber auch nachteilig auswirken, wenn Pflegebedürftige von Angehörigen versorgt werden und deshalb kaum abrechenbare Kosten geltend gemacht werden können. Die Verwendung des Geldes ist nicht frei wählbar.
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