
FAQ
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Gesetzliche Pflegeversicherung | Die soziale Pflegeversicherung ist ein eigenständiger Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie sichert einen Teil der finanziellen Folgen ab, wenn Menschen pflegebedürftig werden. Anders als eine Vollkostenversicherung übernimmt sie jedoch nicht sämtliche tatsächlich entstehenden Pflegekosten. Welche Leistungen Versicherte erhalten, hängt insbesondere vom festgestellten Pflegegrad und von der gewählten Form der Pflege ab.
Wer ist in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert?Für die Pflegeversicherung gilt grundsätzlich der Grundsatz „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, gehört grundsätzlich auch der sozialen Pflegeversicherung an. Die Pflegekassen sind bei den gesetzlichen Krankenkassen eingerichtet. Privat Krankenversicherte müssen dagegen grundsätzlich eine private Pflege-Pflichtversicherung unterhalten. Die Pflegeversicherung ist daher nicht auf gesetzlich Krankenversicherte beschränkt, sondern in Deutschland als Pflichtversicherung ausgestaltet – je nach Krankenversicherung entweder als soziale oder als private Pflege-Pflichtversicherung.
Wann besteht Pflegebedürftigkeit?Pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung sind Menschen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten aufweisen und deshalb auf Hilfe durch andere angewiesen sind. Die Beeinträchtigungen müssen voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen und eine gesetzlich festgelegte Schwere erreichen. Die Pflegebedürftigkeit wird in fünf Pflegegrade eingeteilt. Dabei kommt es nicht allein auf körperliche Einschränkungen an. Berücksichtigt werden beispielsweise auch kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen sowie die Fähigkeit zur selbstständigen Gestaltung des Alltags.
Wie wird der Pflegegrad festgestellt?Wer Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten möchte, muss einen Antrag bei seiner Pflegekasse stellen. Diese beauftragt in der Regel den Medizinischen Dienst (MD) oder andere unabhängige Gutachter mit der Begutachtung. Bei privat Pflegeversicherten erfolgt die Begutachtung grundsätzlich durch Medicproof. Bei der Begutachtung wird geprüft, wie selbstständig die betroffene Person ihren Alltag bewältigen kann und in welchen Bereichen Unterstützung erforderlich ist. Auf Grundlage der Begutachtung entscheidet die Pflegekasse über das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und den Pflegegrad.
Welche Leistungen bietet die gesetzliche Pflegeversicherung?Die Leistungen richten sich nach dem Pflegegrad, der Pflegesituation und der gewählten Versorgung. Zum Leistungsspektrum gehören unter anderem Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige oder andere Pflegepersonen, ambulante Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie Leistungen bei vollstationärer Pflege. Hinzu kommen beispielsweise der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds und unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen zur sozialen Absicherung von Pflegepersonen. Nicht jede Leistung steht bei jedem Pflegegrad in gleicher Höhe oder überhaupt zur Verfügung.
Wie hoch ist der Beitrag zur Pflegeversicherung 2026?Der allgemeine Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung beträgt 2026 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Kinderlose Mitglieder zahlen grundsätzlich zusätzlich einen Beitragszuschlag von 0,6 Prozentpunkten und damit insgesamt 4,2 Prozent. Für Eltern mit mehreren berücksichtigungsfähigen Kindern unter 25 Jahren reduziert sich der Beitrag ab dem zweiten bis zum fünften Kind um jeweils 0,25 Prozentpunkte. Bei Beschäftigten tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den allgemeinen Beitrag grundsätzlich jeweils zur Hälfte. Den Kinderlosenzuschlag trägt der Arbeitnehmer allein. Für Sachsen gelten bei der Aufteilung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern besondere Regelungen. Auch bei Rentnern gibt es keinen allgemein ermäßigten Beitragssatz; sie tragen ihre Beiträge zur Pflegeversicherung grundsätzlich selbst. Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Sie beträgt in der Kranken- und Pflegeversicherung 2026 jährlich 69.750 Euro beziehungsweise 5.812,50 Euro monatlich.
Warum deckt die Pflegeversicherung nicht alle Pflegekosten?Die soziale Pflegeversicherung ist als Teilabsicherung ausgestaltet. Ihre Leistungen sind gesetzlich festgelegt und häufig auf bestimmte Höchstbeträge begrenzt. Sind die tatsächlichen Kosten höher, muss die Differenz grundsätzlich aus eigenen Mitteln getragen werden. Reichen Einkommen und Vermögen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen nicht aus, können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Sozialhilfe in Betracht kommen. Eine zusätzliche private Pflegeversicherung kann dazu dienen, einen Teil der möglichen Versorgungslücke abzusichern. Ob und in welchem Umfang eine solche Absicherung sinnvoll ist, hängt jedoch von der persönlichen finanziellen Situation, dem vorhandenen Vermögen, der familiären Situation und dem gewünschten Leistungsumfang ab.
Welche Änderungen sind für 2027 geplant?Für 2027 sind weitere Änderungen bei der Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung vorgesehen. Nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Pflegeneuordnungsgesetz soll der Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder zum 1. Januar 2027 um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent steigen. Der allgemeine Beitragssatz soll nach dem derzeitigen Stand bei 3,6 Prozent bleiben. Außerdem soll die Beitragsbemessungsgrenze der sozialen Pflegeversicherung ab 2027 von der gemeinsamen Beitragsbemessungsgrenze mit der gesetzlichen Krankenversicherung gelöst und auf das Niveau der allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze angehoben werden. Dadurch könnten insbesondere Versicherte mit höheren beitragspflichtigen Einkommen stärker belastet werden. Da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, können sich die geplanten Regelungen bis zum Inkrafttreten noch ändern. Stand: Oktober 2026. |