Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Schadenversicherung

Bei einer Schadenversicherung handelt es sich um eine Versicherung, bei der sich die Versicherungsgesellschaft gegenüber dem Versicherungsnehmer verpflichtet, den durch einen Schadenfall eingetretenen Vermögensschaden zu ersetzen. Schadenversicherungen sind auf die Deckung von Schäden ausgerichtet und werden durch die tatsächliche Schadenshöhe und die vereinbarte Versicherungsleistung bis zur Versicherungssumme als Obergrenze begrenzt. Zu den typischen Schadenversicherungen gehören Feuerversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Hagelversicherungen, Transportversicherungen, Tierversicherungen oder Reisegepäckversicherungen.

Schadenversicherungen werden als Gegenstück der Summenversicherungen betrachtet. Beide Versicherungen verpflichten sich zum Schadensersatz. Unterschiedlich gehandhabt wird die Berechnung der Entschädigungssumme. Bei der Schadensversicherung werden Schäden durch die Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens reguliert. Bei Summenversicherungen werden festgelegte Summen ausgezahlt. Bei der Schadenversicherung fließen zusätzlich zum konkret messbaren Schaden weitere Kriterien in die Berechnung der Entschädigung ein. Hierzu gehören Selbstbeteiligungen, vereinbarte Höchstsummen oder Abzüge durch Abnutzung.

Bei Schadenversicherungen gilt ein striktes Bereicherungsverbot. Versicherungsgesellschaften sind danach nicht verpflichtet, höhere Entschädigungen zu leisten, als der tatsächlich entstandene Schaden erfordert. Versicherungsnehmer dürfen sich an der Entschädigung durch die Schadenversicherung nicht zusätzlich bereichern.

 

Synonyme: Schadensversicherung