Fachbegriffe-Versicherungen

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BegriffDefinition
Versicherungswert

Gemäß § 74 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) ist der Versicherungswert der Betrag, der im Zeitpunkt des Versicherungsfalls als Entschädigung für den versicherten Gegenstand oder das versicherte Interesse vereinbart wurde. Dies bedeutet, dass der Versicherungswert im Versicherungsvertrag festgelegt wird und somit vertraglich vereinbart ist. Er kann somit je nach Versicherungsvertrag und -bedingungen unterschiedlich ausfallen.

  • Versicherungswert im Schadensfall
    Im Falle eines Schadens wird der Versicherungswert als Grundlage für die Entschädigung herangezogen. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass der Versicherungswert nicht mit dem tatsächlichen Wert des beschädigten Gegenstands oder des versicherten Interesses übereinstimmen muss. Vielmehr kann der Versicherungswert höher oder niedriger ausfallen, je nachdem wie er im Versicherungsvertrag vereinbart wurde.

  • Versicherungswert bei Sachversicherungen
    Bei Sachversicherungen wie z.B. der Hausratversicherung oder der Gebäudeversicherung wird der Versicherungswert in der Regel durch den Neuwert oder den Zeitwert des versicherten Gegenstands bestimmt. Der Neuwert beschreibt den Wert, der für eine Neuanschaffung des Gegenstands erforderlich wäre, während der Zeitwert den aktuellen Wert unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung darstellt.

  • Versicherungswert bei Personenversicherungen
    Bei Personenversicherungen wie z.B. der Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung wird der Versicherungswert durch die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme bestimmt. Diese Summe wird im Versicherungsvertrag festgelegt und dient als Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämie.

Relevante Gesetze und Klauseln
Neben § 74 VVG gibt es noch weitere Gesetze und Klauseln, die im Zusammenhang mit dem Versicherungswert relevant sind.

  1. Dazu zählt zum Beispiel § 75 VVG, der die Möglichkeit einer Unterversicherung regelt. Demnach kann der Versicherer im Schadensfall die Entschädigung kürzen, wenn der vereinbarte Versicherungswert unter dem tatsächlichen Wert des versicherten Gegenstands liegt.
  2. Auch in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) finden sich häufig Regelungen zum Versicherungswert. Diese können je nach Versicherungsart und -gesellschaft unterschiedlich ausfallen und sollten daher vor Abschluss eines Vertrags sorgfältig geprüft werden.

Zusammenfassung
Der Versicherungswert, festgelegt im § 74 VVG, bezieht sich auf den im Versicherungsfall vereinbarten Entschädigungsbetrag für das versicherte Objekt oder Interesse. Bei Sachversicherungen entspricht der Wert dem Neuwert oder Zeitwert, bei Personenversicherungen der vereinbarten Versicherungssumme. Der Wert ist für die Höhe der Entschädigung maßgeblich und muss nicht dem tatsächlichen Wert entsprechen. Weitere gesetzliche Regelungen wie § 75 VVG und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) können die Bestimmungen zum Versicherungswert ergänzen und sollten bei Vertragsabschluss beachtet werden.