Begriff | Definition |
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Personenversicherung | Unter die Personenversicherungen fallen alle Versicherungspolicen, durch die Versicherungsnehmer ihre eigene Person versichern. So gehören beispielsweise Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherungen zu den Personenversicherungen. Diese Verträge schützen bei geistigen oder körperlichen Leiden vor den damit verbundenen Folgen. Einen Sonderfall unter den Personenversicherungen stellen Lebensversicherungen dar. Sie schützen nicht den Versicherten selbst, sondern sorgen für eine Absicherung von Hinterbliebenen. Im Gegensatz zu Sachversicherungen sichern Personenversicherungen Menschen und deren Risiko von Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Krankheit oder Unfall ab. Je nach Sparte und Tarif zahlen Personenversicherungen feste Versicherungssummen, Todesfallleistungen, Renten sowie Leistungen bei körperlichen Einschränkungen und Krankheiten aus. Sie sichern Einkommen ab und bieten einen finanziellen Schutz für Hinterbliebene. Zu den gängigen Personenversicherungen gehören Berufsunfähigkeitsversicherungen, Risikolebensversicherungen, Grundfähigkeitsversicherungen, private Unfallversicherungen, Pflegezusatzversicherungen, Krankenversicherungen, private Krankenversicherungen, Krankentagegeldversicherungen, private Krankenzusatzversicherungen, private Altersvorsorgen sowie betriebliche Altersvorsorgen.
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