Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Dienstunfähigkeit

Die genaue Definition von Dienstunfähigkeit ist im Beamtenrecht festgelegt. Laut § 44 des Bundesbeamtengesetzes liegt Dienstunfähigkeit vor, wenn der Beamte oder die Beamtin aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, die ihm oder ihr übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Dabei ist es unerheblich, ob die Einschränkung aufgrund einer Dienstverletzung oder einer Krankheit entstanden ist.
Die Feststellung der Dienstunfähigkeit erfolgt durch ein ärztliches Gutachten, das von einem Amtsarzt oder einer Amtsärztin erstellt wird. Dieses Gutachten muss von einem Amtsarzt oder einer Amtsärztin erstellt werden, da nur diese die Befugnis haben, die Dienstfähigkeit eines Beamten oder einer Beamtin zu beurteilen. In der Regel wird das Gutachten aufgrund einer Untersuchung durchgeführt, bei der auch die Akten des Beamten oder der Beamtin berücksichtigt werden.

Die Auswirkungen von Dienstunfähigkeit
Wenn die Dienstunfähigkeit festgestellt wurde, hat dies für den betroffenen Beamten oder die Beamtin weitreichende Konsequenzen. In erster Linie bedeutet es, dass er oder sie nicht mehr im aktiven Dienst tätig sein kann und somit auch nicht mehr besoldet wird. Stattdessen wird der Beamte oder die Beamtin in den Ruhestand versetzt und erhält eine Pension.

Pensionsanspruch bei Dienstunfähigkeit
Wenn ein Beamter dienstunfähig wird, hat er Anspruch auf eine Pension. Diese Pension wird in der Regel in Form einer Dienstunfähigkeitsversorgung gewährt. Der Anspruch auf diese Versorgung besteht unabhängig davon, ob die Dienstunfähigkeit aufgrund von Dienstunfall, Berufskrankheit oder allgemeiner Dienstunfähigkeit eingetreten ist.

Berechnung der Pension bei Dienstunfähigkeit
Die Berechnung der Pension bei Dienstunfähigkeit erfolgt auf Grundlage des Dienstalters und der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Das Dienstalter ist die Zeit, die ein Beamter im Dienst verbracht hat und wird in Vollzeitäquivalenten berechnet. Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge sind die Bezüge, die ein Beamter im aktiven Dienst erhalten hätte, wenn er nicht dienstunfähig geworden wäre. Sie setzen sich aus dem Grundgehalt, Familienzuschlägen, eventuellen Zulagen und Sonderzahlungen zusammen.
Beispiel
Ein Beamter mit einem Dienstalter von 20 Jahren und einem Grundgehalt von 3.000 Euro würde bei Dienstunfähigkeit eine Pension von 60% seines ruhegehaltfähigen Dienstbezuges erhalten. Wenn sein ruhegehaltfähiger Dienstbezug also 4.000 Euro beträgt, würde er eine Pension von 2.400 Euro erhalten.

Berücksichtigung des Familienstandes
Der Familienstand spielt bei der Berechnung der Pension bei Dienstunfähigkeit ebenfalls eine wichtige Rolle. Verheiratete Beamte erhalten in der Regel eine höhere Pension als ledige Beamte. Auch die Anzahl der Kinder kann sich auf die Höhe der Pension auswirken. So erhalten Beamte mit Kindern in der Regel einen Familienzuschlag, der sich positiv auf die Pension auswirkt.
Beispiel
Ein verheirateter Beamter mit zwei Kindern und einem ruhegehaltfähigen Dienstbezug von 4.000 Euro würde bei Dienstunfähigkeit eine Pension von 70% seines ruhegehaltfähigen Dienstbezuges erhalten. Seine Pension würde somit 2.800 Euro betragen.

Auswirkungen der Art der Dienstunfähigkeit
Wie bereits erwähnt, spielt auch die Art der Dienstunfähigkeit eine Rolle bei der Berechnung der Pension. Es gibt zwei Arten der Dienstunfähigkeit: die allgemeine und die besondere Dienstunfähigkeit.

  1. Die allgemeine Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn ein Beamter aufgrund einer allgemeinen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage ist, seinen Dienst auszuüben.
  2. Die besondere Dienstunfähigkeit hingegen liegt vor, wenn ein Beamter aufgrund einer Dienstbeschädigung, die er im Dienst erlitten hat, dienstunfähig wird.

Die besondere Dienstunfähigkeit hat in der Regel eine höhere Pension zur Folge, da die Dienstbeschädigung als Grund für die Dienstunfähigkeit anerkannt wird und somit eine höhere finanzielle Entschädigung gerechtfertigt ist.

Weitere Faktoren, die die Höhe der Pension beeinflussen
Neben den bereits genannten Faktoren können auch weitere Aspekte die Höhe der Pension bei Dienstunfähigkeit beeinflussen. Dazu gehören beispielsweise eventuelle Versorgungskürzungen aufgrund von vorzeitiger Inanspruchnahme der Pension oder die Anrechnung von Versorgungsbezügen aus anderen Beschäftigungsverhältnissen.

Übergangsgeld
In manchen Fällen kann es vorkommen, dass ein Beamter aufgrund von Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt wird. In diesem Fall steht ihm für eine Übergangszeit ein Übergangsgeld zu. Dieses beträgt in der Regel 75% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und wird für die Dauer von drei Jahren gezahlt.

Möglichkeiten bei Dienstunfähigkeit
Wenn ein Beamter oder eine Beamtin aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie er oder sie weiterhin tätig sein kann.

  1. Zum einen besteht die Möglichkeit, eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst aufzunehmen, die nicht dem Beamtenstatus unterliegt, wie zum Beispiel eine Beschäftigung als Angestellter oder Angestellte.
  2. Zum anderen kann der oder die Betroffene auch in den vorzeitigen Ruhestand eintreten und eine andere Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes aufnehmen.
  3. Es gibt auch die Möglichkeit, dass der Beamte oder die Beamtin aufgrund von Dienstunfähigkeit in den sogenannten "Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit auf Probe" versetzt wird. In diesem Fall wird die Dienstunfähigkeit für einen Zeitraum von fünf Jahren befristet festgestellt. Innerhalb dieser Zeit kann der oder die Betroffene versuchen, seine oder ihre Dienstfähigkeit wiederherzustellen. Gelingt dies nicht, wird er oder sie in den endgültigen Ruhestand versetzt.

Zusammenfassung
Die Definition von Dienstunfähigkeit ist im deutschen Beamtenrecht geregelt und betrifft Beamte, die aus gesundheitlichen Gründen ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen können. Die Feststellung erfolgt über ein ärztliches Gutachten, woraufhin der Beamte in den Ruhestand versetzt und mit Pension versorgt wird. Die Pensionshöhe orientiert sich an Faktoren wie Dienstalter und Besoldungsgruppe. Zusätzliche Faktoren können die Pension beeinflussen, und es gibt Möglichkeiten einer weiteren Beschäftigung trotz Dienstunfähigkeit.

Synonyme: DU