Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
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BegriffDefinition
Kontrahierungszwang

Grundsätzlich gilt in Deutschland das Prinzip der Privatautonomie, wonach niemand verpflichtet wird, ein Vertragsverhältnis mit einem anderen einzugehen. Es gibt aber gesetzlich vorgeschriebene Ausnahmen, die einen Kontrahierungszwang beinhalten.

Ein Kontrahierungszwang stellt eine gesetzliche Pflicht dar, ein Vertragsangebot annehmen zu müssen. Öffentliche Verkehrsmittel haben den Kontrahierungszwang, jeden Passagier gemäß den Tarif-Bedingungen zu befördern.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Bei der Haftpflichtversicherung für ein Kraftfahrzeug handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtversicherung. Daher sind Versicherungsgesellschaften grundsätzlich verpflichtet, den Versicherungsschutz für zulassungspflichtige Zweiräder und Autos zu übernehmen.

Eine Ablehnung ist jedoch möglich, wenn die gewünschte Versicherungsgesellschaft

  • in der Region des Antragstellers nicht vertreten ist.
  • den Versicherungsschutz nur bestimmten Berufsgruppen gewährt, zu dieser der Antragsteller nicht gehört.

Eine Ablehnung kann auch erfolgen, wenn

  • der Kunde bereits Versicherter bei der Gesellschaft war und die Beiträge nicht bezahlt hat.
  • ein bestehender Vertrag wegen falscher Angaben zustande kam und später vom Versicherer gekündigt wurde.
  • der Versicherungsnehmer wegen sonstiger Verstöße vom Versicherungsschutz ausgeschlossen worden ist.

 

Krankenversicherungen

Nach dem Kontrahierungszwang sind gesetzliche Krankenkassen verpflichtet, jeden aufzunehmen, der unabhängig von Geschlecht, Alter, gesundheitlichem Zustand oder finanziellem Status die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Aufnahme erfüllt.

Durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz erhalten alle Menschen ohne Absicherung die Möglichkeit, in ihre gesetzliche oder auch private Krankenversicherung zurückzukehren. Private Krankenversicherungen bieten hierfür einen Basistarif an, der dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse entspricht. Der Basistarif wird ohne Leistungsausschlüsse und Risikozuschläge angeboten. Dieser Basistarif der PKV gründet ebenfalls auf dem Kontrahierungszwang. Private Krankenversicherung müssen ebenfalls alle Antragsteller aufnehmen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Kontrahierungszwang betrifft auch die vom Staat geförderte private Pflegevorsorge, die Pflege-Zusatzversicherungen mit staatlichen Zulagen beinhaltet.

Synonyme: Abschlusszwang