Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Pflege-Bahr

Die Pflegeversicherung ist ein wichtiger Bestandteil der sozialen Sicherung in Deutschland. Sie soll im Fall von Pflegebedürftigkeit die finanziellen Belastungen abfedern. Allerdings reicht die gesetzliche Pflegeversicherung oft nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2013 der sogenannte Pflege-Bahr eingeführt. Er ist benannt nach dem ehemaligen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, der maßgeblich an der Einführung des Pflege-Bahrs beteiligt war. Ziel des Pflege-Bahrs ist es, die Bürgerinnen und Bürger dazu zu motivieren, privat für den Fall der Pflegebedürftigkeit vorzusorgen.

Wer kann den Pflege-Bahr in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich kann jeder, der in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert ist, den Pflege-Bahr beantragen. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige. Auch Rentner können den Pflege-Bahr nutzen, sofern sie noch eine gesetzliche Pflegeversicherung haben. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um den Pflege-Bahr zu erhalten.

Voraussetzungen für den Pflege-Bahr

  1. Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  2. Er muss in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sein.
  3. Er darf nicht bereits eine private Pflegeversicherung abgeschlossen haben.
  4. Er muss die gesundheitlichen Anforderungen der Versicherung erfüllen.

Wie hoch ist die Förderung?
Die staatliche Förderung beträgt 5 Euro pro Monat, unabhängig vom individuellen Beitrag zur privaten Pflegeversicherung. Dies entspricht einer jährlichen Förderung von 60 Euro. Bei einer Inanspruchnahme über einen Zeitraum von 10 Jahren ergibt sich somit eine Gesamtförderung von 600 Euro. Diese Summe kann für die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung genutzt werden.

Welche Leistungen werden durch den Pflege-Bahr abgedeckt?
Der Pflege-Bahr ist keine eigenständige Versicherung, sondern eine staatliche Förderung für eine private Pflegeversicherung. Die Leistungen richten sich somit nach dem individuellen Versicherungstarif. Grundsätzlich werden jedoch die gleichen Leistungen abgedeckt wie bei einer gesetzlichen Pflegeversicherung. Dazu gehören beispielsweise Leistungen für häusliche Pflege, stationäre Pflege oder auch Leistungen für Pflegehilfsmittel.

Warum ist der Pflege-Bahr sinnvoll?
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt oft nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten ab. Im Fall von Pflegebedürftigkeit müssen die Betroffenen somit häufig auf ihre Ersparnisse zurückgreifen oder ihre Angehörigen finanziell belasten. Mit dem Pflege-Bahr haben die Versicherten die Möglichkeit, eine private Pflegeversicherung abzuschließen und somit eine zusätzliche Absicherung für den Pflegefall zu schaffen. Die staatliche Förderung von 5 Euro pro Monat mag zwar auf den ersten Blick gering erscheinen, kann aber über einen längeren Zeitraum betrachtet zu einer erheblichen Entlastung führen.

Zusammenfassung
Die Pflegeversicherung in Deutschland bietet finanzielle Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit, doch oft reichen die Leistungen nicht aus.
Deshalb wurde 2013 der Pflege-Bahr eingeführt, eine staatliche Förderung zur privaten Vorsorge. Jeder gesetzlich Pflegeversicherte über 18 Jahre ohne private Pflegeversicherung kann diese Förderung beantragen, wenn er die Gesundheitsanforderungen erfüllt. Die Förderung beträgt 5 Euro monatlich und zielt darauf ab, die Bürger zusätzlich für den Pflegefall abzusichern, da die gesetzlichen Leistungen meist nicht ausreichen.