Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.
Begriff | Definition |
---|---|
Jahresarbeitsentgeltgrenze | Die mit JAEG abgekürzte Jahresarbeitsentgeltgrenze wird auch Versicherungspflichtgrenze genannt. Sie bestimmt in Deutschland, ab wann Angestellte oder Arbeiter versicherungsfreie Mitglieder in der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) sind. Übersteigt das Jahresentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze, so endet die Pflichtversicherung in der GKV. Dies ermöglicht eine freiwillige Mitgliedschaft und erlaubt auf der anderen Seite, in die PKV (private Krankenversicherung) zu wechseln. Als Rechengröße der Sozialversicherung wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze regelmäßig zum 01. Januar eines jeden Jahres durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales an das Verhältnis des Vorjahres angepasst. Maßgeblich für die Beurteilung nach der Jahresarbeitsentgeltgrenze ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt. Berechnet wird entweder das Brutto-Jahresgehalt oder das Zwölffache des Monatsgehalts zuzüglich Weihnachts- oder Urlaubsgeld und sonstiger Zuschläge, die vertraglich vereinbart worden sind oder aller Wahrscheinlichkeit nach ausgezahlt werden. Sofern aufgrund vertraglicher Regelungen zusätzliche Einnahmen wahrscheinlich sind und gezahlt werden, werden auch diese berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Jahresarbeitsentgeltgrenze wird nicht das tatsächlich im Jahr erhaltene Entgelt einfach aufgerechnet, sondern das vertraglich zustehende Entgelt. Minijobs bis 450,00 € im Monat und Familienbestandteile werden jedoch nicht dem Jahresarbeitsentgelt hinzugerechnet. Angestellte und Arbeiter, die Arbeitsentgelt beziehen, sind bis zum Erreichen der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der GKV versicherungspflichtig. Bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind Angestellte und Arbeiter versicherungsfrei in der GKV. Versicherungsfrei bedeutet in diesen Fällen, dass die Pflichtversicherung in der GKV zwar entfällt; aber eine Krankheitskostenversicherung (freiwillig GKV/privat PKV) abgeschlossen werden muss. Diese Versicherungsfreiheit gilt für laufende Beschäftigungsverhältnisse bis zu dem Jahresende, in dem die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird. Wird ein Arbeitsplatz in diesem Zeitraum gewechselt, tritt die Versicherungsfreiheit unmittelbar ein. Von Anfang an versicherungsfrei sind Berufsanfänger, die voraussichtlich ein oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegendes Arbeitsentgelt beziehen werden. Wird die JAEG in einem laufenden Kalenderjahr unterschritten, tritt die Versicherungspflicht ein, von der man sich nur unter bestimmten Bedingungen befreien lassen kann. |