Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Beihilfe

Beihilfe ist eine Form der staatlichen Fürsorge im deutschen Beamtenrecht, die darauf abzielt, Beamten und ihren Familienangehörigen in Krankheits-, Pflege- oder Geburtsfällen finanzielle Unterstützung zu gewährleisten. Diese Unterstützung ist ein wesentlicher Bestandteil der so genannten "alimentativen Fürsorgepflicht" des Dienstherrn – also des Staates oder der Kommune, die den Beamten beschäftigt. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft, die in der Regel über ihre Krankenversicherung abgesichert sind, erhalten Beamte durch die Beihilfe einen direkten Zuschuss zu ihren Gesundheitskosten.

Wer ist beihilfeberechtigt?
Beihilfeberechtigt sind in erster Linie die Beamten auf Lebenszeit, Beamten auf Widerruf (in der Regel Referendare) und Ruhestandsbeamte. Auch deren Familienangehörige, wie Ehepartner und Kinder, können unter bestimmten Voraussetzungen beihilfeberechtigt sein. Die genauen Voraussetzungen und der Umfang der Beihilfebemessung können sich jedoch von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, da die Beihilfeverordnungen Ländersache sind.

Welche Leistungen umfasst die Beihilfe?
Die Beihilfe erstattet einen bestimmten Prozentsatz der entstandenen Kosten für medizinische Behandlungen. Dazu gehören unter anderem:

  • Arztkosten
  • Zahnarztkosten einschließlich Zahnersatz
  • Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente
  • Krankenhauskosten
  • Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen
  • Pflegekosten bei Bedürftigkeit

Der Prozentsatz der Kostenübernahme variiert je nach Bundesland und persönlicher Situation des Beihilfeberechtigten. So erhalten beispielsweise Beamte in der Regel eine höhere Beihilfe als ihre Angehörigen. Auch der Familienstand und die Anzahl der Kinder können den Erstattungsanteil beeinflussen.

Beantragung der Beihilfe
Um Beihilfeleistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen die entstandenen Kosten zunächst vom Beihilfeberechtigten selbst getragen werden. Anschließend werden die entsprechenden Rechnungen zusammen mit einem Beihilfeantrag bei der zuständigen Beihilfestelle eingereicht. Wichtig ist hierbei, dass alle Belege original und vollständig eingereicht werden, da sie die Grundlage für die Berechnung der Beihilfeleistungen darstellen.

Besonderheiten und zu beachtende Aspekte 

  • Fristen
    Achten Sie darauf, dass Beihilfeanträge innerhalb bestimmter Fristen gestellt werden müssen. Diese Fristen können je nach Bundesland variieren.
  • Heilfürsorge
    Für bestimmte Beamten, wie beispielsweise Polizeivollzugsbeamte, gibt es statt der Beihilfe die Heilfürsorge, die eine vollständige Kostenübernahme bestimmter Leistungen vorsieht.
  • Private Krankenversicherung (PKV)
    Da die Beihilfe in der Regel nur einen Teil der Kosten abdeckt, ist es für Beamte sinnvoll, einen Beihilfeergänzungstarif abzuschließen, die speziell auf Beihilfeberechtigte zugeschnitten ist und die restlichen Kosten übernimmt.

Zusammenfassung
Beihilfe ist eine staatliche Unterstützung für Beamte und ihre Angehörigen bei Krankheit, Pflege oder Geburt. Sie ist Teil der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und unterscheidet sich von der Absicherung durch Krankenversicherungen in der freien Wirtschaft. Die Beihilfebemessung und Leistungen, wie Kostenübernahme für medizinische Behandlungen, variieren je nach Bundesland und persönlichen Umständen. Beamte müssen Kosten vorstrecken und können diese anschließend bei der Beihilfestelle zur Erstattung einreichen. Zusätzlich sollten Beamte eine private Krankenversicherung in Betracht ziehen, um nicht gedeckte Kosten abzusichern.