Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Beihilfe | Beihilfe ist eine Form der staatlichen Fürsorge im deutschen Beamtenrecht, die darauf abzielt, Beamten und ihren Familienangehörigen in Krankheits-, Pflege- oder Geburtsfällen finanzielle Unterstützung zu gewährleisten. Diese Unterstützung ist ein wesentlicher Bestandteil der so genannten "alimentativen Fürsorgepflicht" des Dienstherrn – also des Staates oder der Kommune, die den Beamten beschäftigt. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft, die in der Regel über ihre Krankenversicherung abgesichert sind, erhalten Beamte durch die Beihilfe einen direkten Zuschuss zu ihren Gesundheitskosten. Wer ist beihilfeberechtigt? Welche Leistungen umfasst die Beihilfe?
Der Prozentsatz der Kostenübernahme variiert je nach Bundesland und persönlicher Situation des Beihilfeberechtigten. So erhalten beispielsweise Beamte in der Regel eine höhere Beihilfe als ihre Angehörigen. Auch der Familienstand und die Anzahl der Kinder können den Erstattungsanteil beeinflussen. Beantragung der Beihilfe Besonderheiten und zu beachtende Aspekte
Zusammenfassung |