Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Pflegedienst

Bei einem ambulanten Pflegedienst handelt es sich um ein Dienstleistungsunternehmen, das Pflegebedürftige und Angehörige bei der häuslichen Pflege unterstützt. Bei einem Pflegedienst arbeiten Pflegefachkräfte, Pflegekräfte und Hilfskräfte im Schichtdienst. Pflegedienste bieten Familien Hilfe und Unterstützung im Alltag, damit pflegende Angehörige entlastet werden. Sie erhalten durch den Einsatz eines Pflegedienstes die Möglichkeit, Pflege, Betreuung und Beruf besser organisieren zu können.

Die Leistungen von Pflegediensten erstrecken sich über die Bereiche

  • Pflegemaßnahmen wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität
  • Betreuungsmaßnahmen wie Alltagsgestaltung, Aufrechterhaltung sozialer Kontakte oder Orientierungshilfen
  • häusliche Krankenpflege (Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung) wie Verabreichung von Medikamenten, Verbandswechsel, Wundversorgung
  • Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen in Bezug auf pflegerische Fragen, Vermittlung von Diensten oder Organisation von Diensten
  • Haushaltshilfe wie Reinigungsarbeiten oder Kochen

Durch den ambulanten Pflegedienst wird es vielen Pflegebedürftigen ermöglicht, trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben.

Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegeversicherung im Rahmen der Pflegesachleistungen einen Großteil der Kosten für den ambulanten Pflegedienst, sofern dieser bei der Pflegekasse zugelassen ist. Die Leistungen richten sich nach dem Pflegegrad und können maximal den gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag erreichen.