Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Kapitalwahlrecht

Das Kapitalwahlrecht beinhaltet das Recht des Versicherungsnehmers, bei einer privaten Rentenversicherung zwischen der Zahlung einer Rente oder aber Auszahlung des angesparten Kapitals zu wählen. Eine private Rentenversicherung kann als eine Art Sparvertrag betrachtet werden, der mit einem Todesfallschutz ausgestattet ist. Ab dem vereinbarten Beginn der Rente werden lebenslang Rentenzahlungen entrichtet. Durch das Kapitalwahlrecht erhält der Versicherungsnehmer jedoch auch die Möglichkeit, sich das bis dahin angesparte Kapital auszahlen zu lassen. Durch das Kapitalwahlrecht kann in der privaten Rentenversicherung also entschieden werden, was am Ende der Sparphase geschieht.

Seit dem 01.01.2005 müssen einmalige Kapitalauszahlungen versteuert werden. Das Kapitalwahlrecht kann sowohl bei privaten Verträgen für die Altersvorsorge als auch in Teilen bei Verträgen für die betriebliche Altersvorsorge vereinbart werden. Dadurch erhalten Versicherungsnehmer das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist auf die laufenden Rentenzahlungen zu verzichten und sich das angesparte Kapital als Einmalbetrag auszahlen zu lassen.