Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Eigenschadenversicherung

Die Eigenschadenversicherung hat den Zweck, eigene Schäden abzusichern und ergänzt beispielsweise den Versicherungsschutz durch die Haftpflichtversicherung. Eine klassische Haftpflichtversicherung gleicht lediglich Schäden von Dritten aus, sodass Versicherungsnehmer auf ihrem eigenen Schaden „sitzen bleiben“. Durch eine ergänzende Eigenschadenversicherung bzw. Vollkaskoversicherung bei Kfz-Haftpflichtversicherungsverträgen lassen sich auch eigene Schäden abdecken.

Eigenschadenversicherungen können jedoch auch Berufshaftpflichtversicherungen oder Betriebshaftpflichtversicherungen ergänzen und im beruflichen Bereich das unternehmerische Risiko reduzieren. Als eigenständige Eigenschadenversicherung gilt die Vertrauensschadenversicherung. Diese zielt auf die Absicherung von Schäden ab, die bei Unterschlagungen und anderen vorsätzlichen Schädigungen sowie bei finanziellen Einbußen durch fehlerhafte Überweisungen oder falsch gestellte Rechnungen entstehen können. Letztendlich gilt auch die Cyberversicherung als Eigenschadenversicherung, die Hacker-Attacken und ähnlich gelagerte Angriffe auf Daten und Anschlüsse absichert.