FAQ – häufige Fragen zu Versicherungen und Vorsorge

Bauherrenhaftpflicht

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BegriffDefinition
Bauherrenhaftpflicht

Die Bauherrenhaftpflicht bezeichnet die gesetzliche Haftung eines Bauherrn für Schäden, die Dritten im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben entstehen und für die er rechtlich verantwortlich ist. Dazu gehören insbesondere Personen- und Sachschäden, beispielsweise durch unzureichend gesicherte Baustellen oder verletzte Verkehrssicherungspflichten. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung dient dazu, berechtigte Schadenersatzansprüche im vereinbarten Umfang zu erfüllen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Die gesetzliche Haftung des Bauherrn und der Versicherungsschutz sind dabei voneinander zu unterscheiden.

Welche Pflichten hat ein Bauherr?

Ein Bauherr trägt Verantwortung dafür, dass von seinem Bauvorhaben keine vermeidbaren Gefahren für andere Menschen ausgehen. Dazu gehört insbesondere, für eine angemessene Sicherung der Baustelle zu sorgen. Rechtliche Grundlagen können sich unter anderem aus § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und den jeweils einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.

Der Bauherr kann geeignete Fachunternehmen, Bauleiter oder andere Verantwortliche mit bestimmten Aufgaben beauftragen. Dadurch entfällt seine Verantwortung jedoch nicht in jedem Fall vollständig. Je nach Sachverhalt können insbesondere Auswahl-, Organisations- und Überwachungspflichten bestehen bleiben.

Welche Pflichten den Bauherrn persönlich treffen, hängt von den Umständen des Bauvorhabens, der Aufgabenverteilung und den gesetzlichen Vorgaben ab.

Für welche Schäden kann ein Bauherr haften?

Haftungsrisiken entstehen insbesondere dann, wenn Dritte durch eine unzureichend gesicherte Baustelle geschädigt werden. Beispielsweise kann ein Passant durch herabfallendes Baumaterial verletzt werden oder ein abgestelltes Fahrzeug durch unzureichend gesicherte Gegenstände beschädigt werden.

Auch Schäden an benachbarten Grundstücken oder Gebäuden können Haftungsfragen auslösen. Ob der Bauherr tatsächlich zum Schadenersatz verpflichtet ist, hängt jedoch von den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und den Umständen des Einzelfalls ab.

Nicht jeder Schaden, der während eines Bauvorhabens entsteht, führt automatisch zu einer Haftung des Bauherrn. Insbesondere können auch ausführende Unternehmen oder andere Beteiligte selbst verantwortlich sein.

Was leistet eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen versicherter gesetzlicher Haftpflichtansprüche Dritter. Sie prüft zunächst, ob und in welchem Umfang eine Schadenersatzpflicht besteht.

Sind die Ansprüche berechtigt und vom Versicherungsvertrag umfasst, übernimmt der Versicherer die Entschädigung bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt. Dieser sogenannte passive Rechtsschutz gehört zu den wesentlichen Aufgaben einer Haftpflichtversicherung.

Die Versicherung deckt dagegen nicht automatisch Schäden am eigenen Bauwerk, Kosten für die Beseitigung von Baumängeln oder finanzielle Folgen einer Bauverzögerung.

Ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung immer erforderlich?

Eine eigenständige Bauherrenhaftpflichtversicherung ist nicht für jedes private Bauvorhaben gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch kann sie sinnvoll sein, weil insbesondere Personenschäden erhebliche Schadenersatzforderungen nach sich ziehen können.

Bei kleineren Bau- oder Umbaumaßnahmen kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits eine bestehende Privathaftpflichtversicherung Schutz bieten. Ob und bis zu welcher Bausumme dies gilt, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.

Vor Beginn eines Bauvorhabens sollte deshalb geprüft werden, ob bereits Versicherungsschutz besteht oder eine gesonderte Bauherrenhaftpflichtversicherung benötigt wird.

Haftet der Bauherr auch für Fehler beauftragter Baufirmen?

Beauftragte Bauunternehmen sind grundsätzlich für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer eigenen vertraglichen und gesetzlichen Pflichten verantwortlich. Der Bauherr haftet daher nicht automatisch für jeden Fehler einer ausführenden Firma.

Eine eigene Haftung kann jedoch entstehen, wenn der Bauherr ihm obliegende Pflichten verletzt. Das kann beispielsweise bei einer erkennbar ungeeigneten Auswahl von Verantwortlichen oder bei einer Verletzung eigener Verkehrssicherungspflichten relevant werden.

Entscheidend ist immer, wem die jeweilige Pflicht oblag und ob die gesetzlichen Voraussetzungen eines Schadenersatzanspruchs erfüllt sind.

Welche Bedeutung hat die Bauabnahme für die Bauherrenhaftpflicht?

Die Bauabnahme ist vor allem für das Vertragsverhältnis zwischen Bauherrn und Bauunternehmen von Bedeutung. Sie hat unter anderem Auswirkungen auf die Fälligkeit der Vergütung, die Beweislast bei Mängeln und den Beginn bestimmter Verjährungsfristen.

Die Bauherrenhaftpflicht betrifft dagegen die Haftung gegenüber geschädigten Dritten. Beide Bereiche sind deshalb rechtlich zu unterscheiden.

Auch nach der Bauabnahme können weiterhin Verkehrssicherungspflichten bestehen. Ob hierfür noch die Bauherrenhaftpflichtversicherung oder bereits eine andere Haftpflichtversicherung zuständig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag und dem Zeitpunkt des Schadens.

Worauf sollten Bauherren beim Versicherungsschutz achten?

Vor Baubeginn sollten Bauherren insbesondere die vereinbarte Versicherungssumme, die versicherten Bauarbeiten, die Laufzeit und mögliche Ausschlüsse prüfen. Auch Eigenleistungen und die Absicherung bestimmter Schäden an Nachbargrundstücken können von Bedeutung sein.

Ausführliche Informationen zum Versicherungsumfang, zu typischen Schadenfällen und zur Auswahl eines geeigneten Vertrags bietet unsere Fachseite zur Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Synonyme: Bauherrenhaftung, Haftung des Bauherrn