Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Fälligkeit

Unter dem Begriff Fälligkeit verstehen Versicherungen den Zeitpunkt, zu dem eine Versicherungsleistung fällig wird und somit vom Versicherer an den Versicherungsnehmer ausgezahlt werden muss. Dieser Zeitpunkt ist in der Regel im Versicherungsvertrag festgelegt und kann je nach Art der Versicherung und den individuellen Vereinbarungen variieren.

Welche Arten von Fälligkeiten gibt es bei den verschiedenen Versicherungen?
Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Fälligkeiten, die bei Versicherungen unterschieden werden: die Eintrittsfälligkeit und die Leistungsfälligkeit.

  1. Was ist die Eintrittsfälligkeit?
    Die Eintrittsfälligkeit bezieht sich auf den Zeitpunkt, an dem der Versicherungsfall eintritt und somit der Versicherungsnehmer Anspruch auf die vereinbarte Leistung hat. Dies kann beispielsweise bei einer Haftpflichtversicherung der Fall sein, wenn der Versicherte einen Schaden verursacht hat und dieser von der Versicherung gedeckt werden muss.

  2. Was ist die Leistungsfälligkeit?
    Die Leistungsfälligkeit bezieht sich auf den Zeitpunkt, zu dem die Versicherung die vereinbarte Leistung erbringen muss. Dies kann beispielsweise bei einer Lebensversicherung der Fall sein, wenn der Versicherungsnehmer das vereinbarte Alter erreicht hat und somit Anspruch auf die Auszahlung der Versicherungssumme hat.

Welche weiteren Fälligkeiten gibt es?
Neben der Eintritts- und Leistungsfälligkeit gibt es bei Versicherungen auch noch die Beitragsfälligkeit und die Kündigungsfälligkeit.

  1. Was ist die Beitragsfälligkeit?
    Die Beitragsfälligkeit bezieht sich auf den Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsnehmer seine Beiträge an den Versicherer zahlen muss. In der Regel erfolgt dies monatlich, quartalsweise oder jährlich, je nach individueller Vereinbarung. Versäumt der Versicherungsnehmer die Beitragszahlung, kann dies zu einer Kündigung des Versicherungsvertrages führen.

  2. Was ist die Kündigungsfälligkeit?
    Die Kündigungsfälligkeit bezieht sich auf den Zeitpunkt, zu dem ein Versicherungsvertrag gekündigt werden kann. Dies kann beispielsweise bei einer Kfz-Versicherung der Fall sein, wenn der Versicherungsnehmer eine günstigere Versicherung gefunden hat und somit den bestehenden Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen möchte.

Welche Bedeutung hat die Fälligkeit für Versicherungsnehmer?
Für Versicherungsnehmer ist die Fälligkeit ein wichtiger Aspekt, da sie Auswirkungen auf die Zahlungen und Leistungen der Versicherung haben kann. Es ist daher wichtig, die Fälligkeiten im Auge zu behalten und die Beiträge rechtzeitig zu zahlen, um eine Kündigung des Vertrages zu vermeiden. Auch im Falle eines Versicherungsfalls ist es wichtig, die Fälligkeit zu kennen, um die Auszahlung der Leistung zu erhalten.

Welche Bedeutung hat die Fälligkeit für Versicherungen?
Für Versicherungen ist die Fälligkeit ebenfalls von großer Bedeutung, da sie die Grundlage für die Berechnung der Beiträge und die Auszahlung der Leistungen bildet. Durch die Festlegung von Fälligkeiten können Versicherungen ihre Finanzen und Zahlungsströme besser planen und somit eine stabile Geschäftstätigkeit gewährleisten.

Zusammenfassung
Die Fälligkeit in Versicherungen bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem eine Leistung erbracht oder ein Beitrag gezahlt werden muss. Es gibt verschiedene Arten von Fälligkeiten: Eintrittsfälligkeit, Leistungsfälligkeit, Beitragsfälligkeit und Kündigungsfälligkeit. Bei Lebensversicherungen unterscheidet man speziell zwischen Beitrags- und Leistungsfälligkeit. Für Versicherungsnehmer bedeutet die richtige Beachtung der Fälligkeitstermine, dass sie ihre Ansprüche sichern und Vertragskündigungen vermeiden. Versicherer verwenden Fälligkeiten zur Planung ihrer Finanzen und zur Sicherstellung eines stabilen Geschäftsbetriebs.