Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Maschinenversicherung

Zahlreiche Unternehmen und Betriebe sind auf Maschinen angewiesen. Fallen Maschinen aus oder werden beschädigt, muss mit Kosten für Reparaturen oder Ersatz gerechnet werden. Unter die Maschinenversicherungen fallen unterschiedliche Versicherungen, was sich auch nach den zu versichernden Maschinen und Anlagen richtet. Für fahrbare Maschinen kommt eine Maschinenkaskoversicherung in Betracht. Stationäre Anlagen können mit einer Maschinenversicherung für Produktions- und Fertigungsanlagen abgesichert werden. Letztendlich kann durch eine pauschale Technikversicherung die gesamte technische Betriebseinrichtung inklusive Informationstechnik, Kommunikationstechnik, Maschinen, Anlagen und mobilen Techniken versichert werden.

Die Bezeichnung „Maschinenversicherungen“ gilt demnach für mehrere Arten technischer Versicherungen. Die Maschinenkaskoversicherung bietet eine Allgefahrenversicherung aller im Maschinenverzeichnis benannten betriebsbereiten Technik-Anlagen gegen Sachschäden. Vermögensschäden können von einer Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung abgesichert werden. Versichert werden im Rahmen von Maschinen beispielsweise Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie technische Anlagen. Versichert werden die Maschinen je nach Tarif gegen Schäden durch Ungeschicklichkeit, Bedienungsfehler, mittelbare bzw. unmittelbare Wirkungen von elektrischer Energie, Konstruktionsfehler, Materialfehler, Fertigungsfehler, Wassermangel in Dampfgefäßen, Zerreißen wegen Fliehkraft, Frost, Eisgang, Sturm und Fahrlässigkeit oder Vorsatz Dritter.

Ausgenommen vom Versicherungsschutz der Maschinenversicherung werden in der Regel Verschleißteile und Betriebsstoffe. Auch Schäden durch Elementarschäden werden häufig nicht versichert.

Als Versicherungsfall bei der Maschinenversicherung gelten unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden an den versicherten Maschinen unabhängig davon, ob die Ursache des Schadens mit dem eigentlichen Betrieb zusammenhängt. Im Schadensfall werden Kosten für Reparaturen, Neugeräte, Leihgeräte und Leasingraten erstattet. Bei vielen Maschinenversicherung kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden.