Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Elektronikversicherung

Eine Elektronikversicherung dient der Absicherung von Schäden an elektronischen und elektrotechnischen Geräten und Anlagen. Als technische Versicherung soll die Elektronikversicherung in erster Linie für ordnungsgemäße Abläufe in Unternehmen sorgen, die auf die Nutzung moderner Elektronik angewiesen sind. Durch Elektronikversicherungen lassen sich auch Folgeschäden absichern, die beispielsweise durch Elektronikschäden im Bereich der Kommunikationstechnologie entstehen können. Oft wird die Elektronikversicherung dann um eine Betriebsunterbrechungsversicherung ergänzt.

Abgesichert werden können durch eine Elektronikversicherung je nach Gesellschaft und Vertrag Daten- und Kommunikationstechniken, Bürotechniken, Messtechniken, Prüftechniken, Prozessrechner, Server, Kassen, Waagen, Satztechniken, Reprotechniken, Bildtechniken, Tontechniken, Medizintechniken, Netzanlagen und viele weitere Technologien.

Versicherungsinhalte und Versicherungsbedingungen variieren zwischen den Gesellschaften stark. Je nach Variante und Tarif können auch Softwares unter den Schutz der Elektronikversicherung fallen. Durch den Softwareschutz werden die Daten im Fall von Schäden in der EDV abgesichert, sodass Rekonstruktions- und Wiederbeschaffungskosten ersetzt werden.

In der Regel basieren Elektronikversicherungen auf der Allgefahrendeckung, bei der – sofern keine ausdrücklichen Ausschlussgründe vereinbart wurden - alle Gefahren im Falle des Schadens abgedeckt werden. Durch die Allgefahrendeckung werden Schäden abgesichert, die durch eine Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt werden können. Die Elektronikversicherung leistet daher auch bei Schäden durch Sabotage, Diebstahl, Feuer, Vandalismus, Leitungswasser oder höhere Gewalt.

Für Privatanwender kann eine Inhaltsversicherung auch den Schutz von elektrischen und elektronischen Geräten beinhalten. Die Absicherung durch eine Elektronikversicherung enthält jedoch auch Schäden durch fehlerhafte Handhabung und gilt als umfangreicherer Schutz. Erstattet werden in der Elektronikversicherung Neuwerte unabhängig vom jeweiligen Restwert.