Begriff | Definition |
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Maschinenkaskoversicherung | Fahrbare Maschinen sind vielen Gefahren ausgesetzt und auch trotz moderner Technik, regelmäßiger Wartung und fachgerechter Handhabung können Schäden nicht immer vermieden werden. Durch eine Maschinenkaskoversicherung kann das Risiko vor unvorhergesehenen Schäden an Maschinen reduziert werden. Maschinenkaskoversicherungen empfehlen sich insbesondere für Unternehmen und Betriebe mit Maschinenpark. Vom Versicherungsschutz der Maschinenkaskoversicherung umfasst sind transportable und fahrbare Arbeitsmaschinen und Baugeräte, Zusatzgeräte und bei entsprechender Vereinbarung auch Reserveteile. Zu den versicherten Schäden und Gefahren gehören nach den Prinzipien der Kaskoversicherung Schäden infolge von äußerer Einwirkung. In diesem Zusammenhang handelt es sich um unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörung beim Betrieb, auf Montagen, auf Demontagen, auf Verladevorgängen und auf Transportwegen. Die Maschinenkaskoversicherung kommt für Schäden durch Zusammenstöße, Anprallen, Umstürzen, Abstürzen und Einsinken auf. Auch wenn Unfälle durch das Anprallen von Gegenständen oder Teilen der Maschine selbst bzw. durch Güter des Arbeitsumfeldes geschehen, übernimmt die Maschinenkaskoversicherung den entstandenen Schaden. Je nach Tarif sind auch Schäden durch Sturm und Wind mitversichert. Versichert werden Maschinen in der Maschinenkaskoversicherung zum jeweiligen Listenpreis bzw. Neuwert nebst Kosten für den Bezug und die Montage. Ersetzt werden im Schadensfall alle Kosten, die zu einer Wiederherstellung des vormaligen betriebsfähigen Zustandes der Maschine notwendig sind. Übersteigen die Kosten den Zeitwert, wird der Zeitwert erstattet. Schäden, die ohne gewaltsame Einwirkung von außen oder Verschleiß entstanden sind, werden nicht übernommen. Zusätzlich zur Maschinenkaskoversicherung können Vereinbarungen zur Abdeckung von Feuer-, Elementar- und Diebstahlschäden, Unzugänglichkeit und innere Unruhen abgeschlossen werden. Möglich ist auch eine Vereinbarung, wonach auch Aufräumkosten, Bergungskosten und Bauleistungen abgedeckt werden. Für Maschinen im Untertagebau gelten in Bezug auf Einstürze besondere Bedingungen.
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