FAQ – häufige Fragen zu Versicherungen und Vorsorge

FAQ

Suche nach Begriffen
BegriffDefinition
Krisenkommunikationsversicherung

Als Krisenkommunikationsversicherung wird Versicherungsschutz bezeichnet, der Unternehmen und Organisationen bei bestimmten Krisenereignissen professionelle Unterstützung in der Öffentlichkeitsarbeit ermöglicht und vereinbarte Kosten dafür übernimmt. In Deutschland handelt es sich dabei meist nicht um eine eigenständige Versicherung, sondern um einen Leistungsbaustein einer Cyberversicherung, Reputationsschadenversicherung oder anderen gewerblichen Spezialdeckung. Daneben gibt es Assistance-Angebote, bei denen der Versicherer Krisenhilfe organisiert oder unmittelbar bereitstellt. Welche Leistungen tatsächlich enthalten sind, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.

Welche Leistungen können versichert sein?

Je nach Vertrag können Honorare externer Krisenkommunikationsberater und PR-Agenturen übernommen werden. Diese unterstützen beispielsweise bei öffentlichen Stellungnahmen, Presseanfragen oder der Information betroffener Kunden und Geschäftspartner. Auch die Einrichtung eines Callcenters kann versichert sein, wenn nach einem Schadenereignis zahlreiche Anfragen eingehen. Eine rund um die Uhr erreichbare Krisenhotline oder die Vermittlung spezialisierter Dienstleister kann zusätzlich als Assistance-Leistung angeboten werden.

Einige Versicherer bieten außerdem Krisenpläne, Schulungen oder vorbereitende Übungen an. Dabei ist zu unterscheiden, ob diese Leistungen bereits im Beitrag enthalten sind, lediglich vermittelt werden oder gesondert bezahlt werden müssen. Kosten für IT-Forensik, Rechtsberatung oder Betriebsunterbrechungen gehören nicht automatisch zum Versicherungsschutz für Krisenkommunikation, können aber durch andere Bausteine derselben Police abgesichert sein.

Wann besteht Versicherungsschutz?

Ein typischer Anlass ist ein Cyberangriff, bei dem Kundendaten entwendet werden und das Unternehmen die Betroffenen sowie die Öffentlichkeit informieren muss. Bei entsprechend vereinbarter Reputationsschadendeckung können auch andere öffentlichkeitswirksame Vorfälle eine professionelle Krisenkommunikation erforderlich machen. Entscheidend ist, ob das zugrunde liegende Ereignis die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt.

Nicht jede negative Berichterstattung, Kundenbeschwerde oder geschäftliche Schwierigkeit ist deshalb ein Versicherungsfall. Die Kostenübernahme für Krisenkommunikation bedeutet auch nicht, dass sämtliche Umsatzeinbußen, Schadenersatzforderungen oder sonstigen Folgen der Krise ersetzt werden.

Welche Anbieter und Versicherungen gibt es in Deutschland?

Krisenkommunikation wird auf dem deutschen Versicherungsmarkt insbesondere in folgenden Zusammenhängen angeboten:

  • Cyberversicherungen: R+V, Allianz und HDI Global beschreiben Krisenmanagement, Krisenkommunikation oder Öffentlichkeitsarbeit als Bestandteil ihrer Cyberdeckungen. Bei R+V sind in den CyberRisk-Bedingungen mit Stand April 2026 ausdrücklich notwendige Mehrkosten externer Berater für Krisenmanagement und Public Relations im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall aufgeführt.
  • Reputationsschadenversicherungen: Der Versicherungsmakler GGW bietet entsprechende Speziallösungen an. Diese können bei vereinbarten Reputationsereignissen Kosten für Krisenkommunikation, externe Beratung und PR-Maßnahmen übernehmen. GGW vermittelt den Versicherungsschutz und ist nicht automatisch der risikotragende Versicherer.
  • Krisenhilfe für Kommunen: GVV Kommunal bietet innerhalb seiner Vermögenseigenschadenversicherung eine Assistance-Leistung für Krisenkommunikation an. Dazu gehören eine Krisenhotline und Unterstützung bei der Medienarbeit. Präventive Workshops und Schulungen können dagegen gegen Kostenerstattung vermittelt werden.

Diese Angebote unterscheiden sich sowohl bei den versicherten Auslösern als auch bei der Art der Unterstützung. Eine Cyberdeckung greift grundsätzlich bei vertraglich erfassten Cyberereignissen. Reputationsschadendeckungen können andere Krisenauslöser einschließen, während Assistance-Angebote vor allem konkrete Hilfeleistungen bereitstellen.

Welche Ausschlüsse und Grenzen gelten?

Krisenkommunikationsleistungen sind häufig an bestimmte Schadenereignisse und Kostenobergrenzen gebunden. Für einzelne Leistungen können besondere Entschädigungsgrenzen gelten. Zudem kann eine vorherige Zustimmung des Versicherers erforderlich sein, bevor externe Berater oder PR-Agenturen beauftragt werden. Unternehmen sollten deshalb die vereinbarten Meldewege und Freigabeverfahren kennen, bevor eine Krise eintritt.

Allgemeine Werbekampagnen, dauerhaftes Reputationsmanagement oder Maßnahmen ohne Zusammenhang mit einem versicherten Ereignis sind nicht automatisch gedeckt. Ebenso wenig garantiert eine Versicherung, dass sich ein beschädigter Ruf vollständig wiederherstellen lässt.

Für wen ist Krisenkommunikationsschutz sinnvoll?

Besonders relevant kann der Schutz für Unternehmen und Organisationen sein, die sensible Daten verarbeiten, viele Kunden betreuen oder stark vom öffentlichen Vertrauen abhängen. Auch kleinere Betriebe ohne eigene Kommunikationsabteilung können im Krisenfall auf externe Unterstützung angewiesen sein.

Vor dem Abschluss einer zusätzlichen Versicherung sollte geprüft werden, ob eine bestehende Cyber- oder andere Gewerbeversicherung bereits entsprechende Leistungen enthält. Entscheidend sind die versicherten Krisenauslöser, der Umfang der Beratung, mögliche Kostenobergrenzen und die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme.

Wichtig: Krisenkommunikationsschutz übernimmt nicht automatisch den wirtschaftlichen Schaden einer Unternehmenskrise. Sein Schwerpunkt liegt auf der vertraglich vereinbarten Finanzierung oder Bereitstellung professioneller Kommunikationshilfe.

Synonyme: Krisenkommunikationsversicherungen, Krisenkommunikationsschutz, Versicherung für Krisenkommunikation