Begriff | Definition |
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Rechtsberatung | Eine Rechtsberatung beinhaltet die Einholung eines juristischen Rates. In vielen alltäglichen Situationen ergeben sich rechtlich relevante Fragestellungen, die nur mit juristischem Fachwissen beantwortet werden können. Die klassische Rechtsberatung wird von Rechtsanwälten angeboten. Es gibt jedoch heute noch viele weitere Möglichkeiten, sich rechtlich beraten zu lassen. Die Rechtsberatung ist eine Rechtsdienstleistung, bei der konkrete Sachverhalte juristisch geprüft werden. Eine Rechtsberatung ist telefonisch, persönlich oder über andere Kommunikationskanäle möglich. In Deutschland wird die Rechtsberatung über das Rechtsdienstleistungsgesetz geregelt. Hierin enthalten sind auch die Regelungen zur kostenlosen Rechtsberatung und Beratungstätigkeiten gegen Entgelt. Zur uneingeschränkten und entgeltlichen Rechtsberatung sind neben Rechtsanwälten auch Steuerberater, Rechtsbeistände oder Patentanwälte befugt. Entsprechend zugelassene Anbieter für eine Rechtsberatung können dem Rechtsdienstleistungsregister entnommen werden. Rechtsberatungen können auch im Internet angeboten werden. Online-Rechtsberatungen sind jedoch nicht immer kostenlos. Sofern eine Kommunikation zwischen Ratsuchendem und dem jeweiligen Rechtsanwalt stattfindet, werden in der Regel auch Beratungskosten fällig. Unterschieden werden muss hier zwischen der Rechtsberatung, die auf explizite Sachverhalte eingeht, und einer Rechtsauskunft, die eine grobe Einschätzung beinhaltet. Bei umfangreichen und komplexen Rechtsfragen sollte über eine persönliche Rechtsberatung nachgedacht werden. Telefonische Rechtsberatungen durch einen Rechtsanwalt sind ebenfalls nicht kostenlos. Häufig werden diese Beratungsgespräche über eine entsprechende Hotline sogar sekundenweise abgerechnet. Menschen, die wegen ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, können Beratungshilfe beantragen. Bei der Beratungshilfe handelt es sich um eine staatliche Hilfe für außergerichtliche Angelegenheiten nach dem Beratungshilfegesetz. Erteilt wird juristische Auskunft durch Rechtsanwälte oder Rechtsbeistände. In der Regel erfolgt dies in öffentlichen Beratungshilfeterminen beim örtlichen Amtsgericht. Letztendlich können auch Verbraucherzentralen und andere durch öffentliche Mittel geförderte Verbände innerhalb ihrer Zuständigkeit Rechtsberatungen anbieten.
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