Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Nachmeldefrist

Einige Gesetze sehen vor, dass für Schäden, die nach der Beendigung eines Auftrages oder Projektes gemeldet werden, eine Haftung besteht. Derartige Schäden stehen nur dann unter Versicherungsschutz, wenn im Versicherungsvertrag eine Nachmeldefrist vereinbart worden ist. Die Nachmeldefrist beschreibt den Zeitraum, in dem auch nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses noch Schäden gemeldet werden können, die unter den Versicherungsschutz fallen.

In der Regel beträgt die Nachmeldefrist in vielen Versicherungszweigen drei Jahre. Ist zum Beispiel in einem Versicherungsvertrag eine dreijährige Nachmeldefrist vereinbart worden, so fallen auch Schäden unter den Versicherungsschutz, die während der Vertragslaufzeit eingetreten sind, aber erst bis maximal drei Jahre nach Vertragsbeendigung gemeldet werden. Häufig kommt dies bei Schäden aufgrund von Softwarefehlern, Beratungsfehlern oder Urheberrechtsverletzungen vor, die erst nach einiger Zeit festgestellt werden.

Von der Nachmeldefrist abzugrenzen ist die Nachhaftung, durch die auch Schäden versichert werden, die erst nach der Vertragsbeendigung eintreten sowie gemeldet werden.