Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Nachhaftung

Die Nachhaftung ist ein Begriff aus dem Versicherungswesen und beschreibt die Haftung eines Versicherungsunternehmens über den Zeitraum hinaus, für den der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde. Das bedeutet, dass das Versicherungsunternehmen auch nach Ablauf des Vertrages für Schäden haftet, die während der Vertragslaufzeit entstanden sind, aber erst nach Vertragsende gemeldet werden.

Welche Versicherungen sind von der Nachhaftung betroffen?
Die Nachhaftung betrifft vor allem Haftpflichtversicherungen, wie beispielsweise die Privathaftpflichtversicherung, die Kfz-Haftpflichtversicherung oder die Betriebshaftpflichtversicherung. Aber auch in anderen Versicherungsbereichen, wie der Berufshaftpflichtversicherung oder der Produkthaftpflichtversicherung, kann die Nachhaftung relevant sein.

  1. Beispiel 1: Schaden an gemietetem Eigentum
    Nehmen wir an, der Versicherungsnehmer hat eine Wohnung gemietet und verursacht während der Mietzeit einen Schaden an der Wohnung, beispielsweise durch einen Wasserschaden. Der Schaden wird jedoch erst nach Beendigung des Mietvertrages entdeckt. In diesem Fall greift die Nachhaftung und der Versicherungsnehmer muss für den entstandenen Schaden aufkommen, auch wenn der Versicherungsvertrag bereits abgelaufen ist.

  2. Schäden durch deliktunfähige Kinder
    Nehmen wir an, das Kind des Versicherungsnehmers beschädigt während des Versicherungszeitraums das Auto des Nachbarn. Der Schaden wird jedoch erst nach Ablauf des Versicherungsvertrages bemerkt. In diesem Fall muss der Versicherungsnehmer für den Schaden aufkommen, da er als Erziehungsberechtigter des Kindes haftet.

  3. Nachhaftung in der Kfz-Haftpflichtversicherung
    Nehmen wir an, der Versicherungsnehmer hat sein Auto verkauft und vergessen, die Kfz-Haftpflichtversicherung zu kündigen. Der neue Besitzer hat jedoch keine eigene Versicherung abgeschlossen und verursacht einen Unfall. Der Schaden wird erst nach Beendigung des Versicherungsvertrages bemerkt. In diesem Fall muss der Versicherungsnehmer für den Schaden aufkommen, da er noch nachhaftet.

  4. Nachhaftung in der Betriebshaftpflichtversicherung
    Ein häufiges Beispiel für die Nachhaftung in der Betriebshaftpflichtversicherung ist, wenn ein Unternehmen fehlerhafte Produkte hergestellt hat. Nehmen wir an, ein Unternehmen stellt Spielzeug her und verkauft es an einen Händler. Nach Ablauf des Versicherungsvertrages wird bekannt, dass das Spielzeug fehlerhaft ist und es zu Verletzungen bei Kindern gekommen ist. In diesem Fall muss das Unternehmen für den entstandenen Schaden aufkommen, auch wenn der Versicherungsvertrag bereits beendet ist.

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für die Nachhaftung?
Die Nachhaftung wird durch verschiedene rechtliche Grundlagen geregelt, je nach Art des Verkaufs oder der Übertragung. Im deutschen Recht kann die Nachhaftung beispielsweise durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) oder das Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt werden. Auch im internationalen Recht gibt es Regelungen zur Nachhaftung, wie beispielsweise im UN-Kaufrecht.
Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist die Nachhaftung in § 95 Absatz 1 geregelt. Dies bedeutet, dass das Versicherungsunternehmen auch nach Vertragsende für Schäden aufkommen muss, die während der Vertragslaufzeit entstanden sind.

Welche Ausnahmen gibt es bei der Nachhaftung?
Es gibt einige Ausnahmen, bei denen die Nachhaftung nicht greift. Zum einen kann der Versicherungsvertrag eine sogenannte "Nachmeldefrist" enthalten. Diese besagt, dass Schäden, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Vertragsende gemeldet werden, noch von der Versicherung übernommen werden. Dieser Zeitraum darf jedoch nicht länger als fünf Jahre sein.
Des Weiteren kann die Nachhaftung auch durch eine sogenannte "Rückwärtsversicherung" ausgeschlossen werden. Dabei handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die nach Vertragsende abgeschlossen wird und die Nachhaftung für bereits bestehende Schäden übernimmt.

Warum gibt es die Nachhaftung?
Die Nachhaftung dient dem Schutz des Versicherungsnehmers. Sie soll sicherstellen, dass auch nach Vertragsende noch Schäden abgedeckt werden, die während der Vertragslaufzeit entstanden sind. Dies ist vor allem wichtig, da manche Schäden erst nach einiger Zeit bemerkt werden oder sich erst später als Folgeschäden zeigen. Zudem soll die Nachhaftung verhindern, dass Versicherungsunternehmen sich durch eine Kündigung des Vertrages vor der Haftung für bereits entstandene Schäden drücken.

Inwiefern kann die Nachhaftung für Versicherungsnehmer relevant sein?
Die Nachhaftung kann für Versicherungsnehmer in verschiedenen Situationen relevant sein. Zum einen kann es vorkommen, dass ein Schaden erst nach Vertragsende gemeldet wird, beispielsweise aufgrund von Verjährungsfristen oder aufgrund von Spätfolgen eines Unfalls.
Auch bei einem Versicherungswechsel kann die Nachhaftung relevant werden. Wenn der Versicherungsnehmer beispielsweise von einer Kfz-Haftpflichtversicherung zu einer anderen wechselt, kann es vorkommen, dass ein bereits vor dem Wechsel entstandener Schaden erst nach Vertragsende gemeldet wird. In diesem Fall ist die Nachhaftung wichtig, um sicherzustellen, dass der Schaden dennoch von der Versicherung übernommen wird.

Zusammenfassung
Die Nachhaftung im Versicherungswesen bedeutet, dass Versicherer auch nach dem Ende des Vertrags für Schäden haften, die während der Laufzeit entstanden, aber später gemeldet werden. Sie ist insbesondere bei Haftpflichtversicherungen wie der Privat-, Kfz- oder Betriebshaftpflicht wichtig. Rechtlich ist die Nachhaftung im deutschen Versicherungsvertragsgesetz verankert, kann aber durch eine Nachmeldefrist oder Rückwärtsversicherung begrenzt werden. Sie dient dem Schutz des Versicherungsnehmers und der Deckung von Spätschäden.