Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Nachhaftung

Bei der Nachhaftung handelt es sich um einen vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Leistungsbestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherungen. Durch die Nachhaftung muss die Kfz-Haftpflichtversicherung auch dann noch für mindestens einen Monat haften, wenn der Versicherungsvertrag beendet ist. Durch die Leistung der Nachhaftung soll ein lückenloser Schutz von Unfallgeschädigten herbeigeführt werden. Allerdings wird durch die Nachhaftung nur die gesetzlich festgelegte Mindestsumme von 1,12 Millionen Euro für Sachschäden und 7,5 Millionen Euro für Personenschäden geleistet.

Die Nachhaftung der Kfz-Haftpflichtversicherung beginnt am Tag der Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle und beträgt regelmäßig einen Monat. Während dieses Zeitraums steht das abgemeldete Fahrzeug unter dem Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung. Kommt es also nach der Abmeldung des Fahrzeuges zu einem Verkehrsunfall, sind schuldlos geschädigte Personen und Sachen des Unfallgegners noch versichert. Die Höhe der Nachhaftung entspricht in der Regel den gesetzlichen Mindestdeckungen, die im Normalfall niedriger ausfallen als vertraglich vereinbarte Deckungssummen. Ist bei einem Unfall ein höherer Schaden entstanden, müssen Unfallverursacher selbst für die Differenz aufkommen. Eine Nachhaftung gilt nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung als gesetzlich verankerte Leistung. Teil- und Vollkaskoversicherungen bieten diese Leistungen nicht an.

Bei Erwerb bzw. Verkauf eines neuen Fahrzeuges erlischt die Nachhaftung einer alten Kfz-Haftpflichtversicherung bei der Anmeldung durch den Käufer.