Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Spätschaden

Bei einem Spätschaden handelt es sich um einen Schaden, der einer Versicherungsgesellschaft erstmals in einem nach Eintritt des Schadens folgenden Jahr gemeldet wird. Spätschäden sind Schäden, die zwar vor dem Jahresabschluss verursacht wurden oder aufgetreten sind, aber der Versicherungsgesellschaft vorher noch nicht bekannt waren.

Für den Ausgleich von Spätschäden müssen Versicherungsgesellschaften eine Spätschadenreserve bilden und vorhalten. Bei der Spätschadenreserve handelt es sich um Rückstellungen für Schäden, die schon eingetreten sind, aber der Versicherungsgesellschaft zum Bilanzstichtag noch nicht gemeldet wurden. Bei Bildung der Spätschadenreserve werden also vergangene Schadenereignisse auf der Grundlage der Policenanzahl angenommen bzw. geschätzt.