Die Verjährung bezeichnet im Rechtswesen den Umstand, dass ein Anspruch oder eine Forderung nach einer bestimmten Frist nicht mehr durchsetzbar ist. Dadurch wird der Anspruch ungültig, was einen Schutzmechanismus für Schuldner darstellt, um sie vor unbegrenzten Forderungen zu bewahren.
In Deutschland existieren zwei Varianten der Verjährung: die absolute und die relative Verjährung.
- Die absolute Verjährung tritt unabhängig vom Wissen des Gläubigers oder Schuldners ein und beträgt normalerweise 30 Jahre.
- Im Gegensatz dazu beginnt die relative Verjährung mit dem Moment, in dem der Gläubiger von seinem Anspruch und der Identität des Schuldners erfährt. Deren Dauer variiert je nach Anspruchsart zwischen drei und 30 Jahren.
Welche Bedeutung hat die Verjährung im Versicherungsbereich?
Im Versicherungsbereich spielt die Verjährung eine bedeutende Rolle, da sie die Fristen bestimmt, innerhalb derer Versicherungsnehmer Ansprüche gegenüber Versicherungen geltend machen können. Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, innerhalb einer bestimmten Zeitspanne auf Schadensmeldungen zu reagieren und die Forderungen ihrer Kunden zu prüfen. Diese Fristen sind abhängig vom Versicherungsvertrag und der Schadensart.
Welche Fristen gelten für die Verjährung von Versicherungsansprüchen?
Die Fristen für die Verjährung von Versicherungsansprüchen sind gesetzlich festgelegt und können je nach Schadensart und Versicherungsform variieren.
- Generell beträgt die Frist bei Sachversicherungen drei Jahre, während sie bei Personenversicherungen, wie der Berufsunfähigkeitsversicherung, bis zu zehn Jahre betragen kann.
- Bei Personenschäden, die durch Verkehrsunfälle verursacht werden, ist eine Frist von drei Jahren üblich.
Welche Auswirkungen hat eine Verjährung auf Versicherungsansprüche?
Wenn ein Versicherungsanspruch verjährt, verliert der Versicherungsnehmer das Recht, diesen geltend zu machen. Folglich ist die Versicherung nicht mehr leistungspflichtig, und der Versicherungsnehmer muss die Kosten selbst tragen. Daher sollten Versicherungsnehmer ihre Ansprüche rechtzeitig anmelden und die Verjährungsfristen im Blick behalten.
Welche Gesetze gelten für die Verjährung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen?
Rechtsgrundlage für die Verjährung von Versicherungsansprüchen ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das in den §§ 195 ff. die allgemeinen Verjährungsvorschriften enthält, die auch auf Versicherungsverträge Anwendung finden.
- Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis von den wesentlichen Umständen sowie der Person des Schuldners hatte oder hätte haben müssen.
- Um die Verjährung zu unterbrechen, gibt es mehrere Möglichkeiten: Eine schriftliche Anerkennung durch das Versicherungsunternehmen, die Einreichung eines Mahnbescheids oder eine Klage können die Frist neu starten. Auch eine Zahlung oder schriftliche Mahnung kann diesen Effekt haben.
Neben dem BGB sind auch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und das Handelsgesetzbuch (HGB) für die Verjährung von Bedeutung. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) nehmen auch Einfluss auf die Verjährung, da sie spezielle, vom Gesetz abweichende Regelungen enthalten können. Versicherungsnehmer sollten die AVB daher sorgfältig prüfen, um ihre Ansprüche nicht zu verlieren.
Zusammenfassung
Die Verjährung im Rechtsbereich bedeutet, dass Ansprüche nach einer festgelegten Frist nicht mehr einklagbar sind. In Deutschland gibt es die absolute (normalerweise 30 Jahre) und die relative Verjährung, die ab Kenntnis des Gläubigers zwischen drei und 30 Jahren variieren kann. Im Versicherungswesen legen Verjährungsfristen fest, wann Ansprüche geltend gemacht werden müssen. Diese Fristen sind abhängig vom Schaden und Versicherungstyp und reichen meist von drei bis zehn Jahren. Ist ein Anspruch verjährt, kann der Versicherungsnehmer ihn nicht mehr geltend machen. Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen für Verjährungsfristen bieten das BGB, das VVG und das HGB, wobei auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) spezielle Regelungen enthalten können.