Begriff | Definition |
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Rückwärtsversicherung | Grundsätzlich gibt es bei Versicherungen das Prinzip der Vorwärtsversicherung, wie es auch das VVG (Versicherungsvertragsgesetz) vorschreibt. Das Prinzip der Vorwärtsversicherung beschreibt, dass ein Versicherungsschutz nur für Versicherungsfälle vereinbart werden kann, die in der Zukunft liegen. Insbesondere die Bereiche der privaten und gewerblichen Haftpflichtversicherung gehören zu den Ausnahmen, da hier auch Rückwärtsversicherungen möglich sind. Im Normalfall gilt ein Versicherungsschutz erst für Schäden, die ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstanden sind. Krankenzusatzversicherungen und andere Versicherungen verschieben sogar den Zeitpunkt für eine mögliche Erstattung um ein paar Monate und vereinbaren eine Wartezeit. Durch die Rückwärtsversicherung ist es in wenigen Fällen jedoch möglich, Versicherungen rückwirkend abzuschließen. Rückwärtsversicherungen werden häufig im gewerblichen Bereich genutzt, damit sich Firmengründer rückwirkend für die Zeit der Gründungsphase absichern können. Über die Rückwärtsversicherung werden im Versicherungsfall auch Schäden abgedeckt, die vor Beginn des Vertragsverhältnisses entstanden sind. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Versicherungsnehmer nichts von einem dann später eintretenden Schaden wussten. Die Rückwärtsversicherung wird als Versicherungsbaustein in der Hauptversicherung integriert, wobei Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft ihre Zustimmung erteilen müssen. Die Rückwärtsversicherung deckt also potenzielle Forderungen ab, die auf noch nicht bekannte Schäden aus der Vergangenheit zurückzuführen sind. Im Bereich der Betriebshaftpflichtversicherung ist die Rückwärtsversicherung insbesondere für junge Unternehmen in der Anfangsphase wichtig, damit Fehler aus der Anfangszeit nicht sofort den finanziellen Ruin bedeuten. Die Rückwärtsversicherung hat nichts mit dem Begriff der Rückdatierung gemeinsam. Bei der Rückwärtsversicherung liegen sowohl der technische als auch der materielle Vertragsbeginn vor dem formellen Versicherungsbeginn. Bei der Rückdatierung wird lediglich der technische Versicherungsbeginn, aber nicht der formelle Versicherungsbeginn vor den Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung verlegt.
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