Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Grad der Behinderung

Der mit „GdB“ abgekürzte Grad der Behinderung gibt Schwere und Umfang einer Behinderung an, der vom zuständigen Versorgungsamt festgelegt wird. Ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert und hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.

Der Grad der Behinderung wird als eine Maßeinheit betrachtet, wie umfangreich ein Mensch durch eine Behinderung beeinträchtigt wird. Angegeben wird der Grad der Behinderung in 10-er Graden, wobei GdB 20 den niedrigsten und GdB 100 den höchsten Grad darstellt. Je höher der Wert ausfällt, desto stärker fällt auch die Behinderung bzw. Beeinträchtigung aus. Bei der Feststellung des GdB findet eine Gesamtbewertung statt. Es werden also keine einzelnen Erkrankungen und Behinderungen addiert.

Geprüft und festgestellt wird der Grad der Behinderung nach Beantragung eines Schwerbehindertenausweises durch ärztliche Gutachter des zuständigen Versorgungsamtes. Die Prüfung erfolgt nach den Regeln der „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“. Für die Bemessung eines GdB sind die tatsächlichen Leistungseinschränkungen maßgeblich, die auf die Behinderung oder Erkrankung zurückzuführen sind. Die Gutachter des Versorgungsamtes müssen bei ihrer Beurteilung vom klinischen Bild sowie von den Funktionseinschränkungen im Alltag ausgehen. Die Grade der Behinderungen von mehreren Erkrankungen oder Behinderungen werden jedoch nicht einfach zusammengerechnet. Maßgeblich sind die Auswirkungen von den einzelnen Beeinträchtigungen als Gesamtbild, bei dem wechselseitige Beziehungen zueinander berücksichtigt werden müssen.

Menschen mit einem Grad der Behinderung und insbesondere einem Schwerbehindertenausweis erhalten Nachteilsausgleiche und bestimmte Hilfen wie etwa gesonderte Parkplätze oder Vergünstigungen im Nahverkehr. Für Schwerbehinderte gelten darüber hinaus besondere Regelungen im Bereich Steuern, Zusatzurlaub und Kündigungsschutz.

 

Synonyme: GdB