Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Risikozuschlag

Risikozuschläge stellen im Versicherungsbereich individuelle Zusatzkosten dar, die insbesondere bei gesundheitlichen Vorerkrankungen oder Vorbelastung berechnet werden. Eine Police kann bei Akzeptanz eines Risikozuschlags nur zu deutlich höheren Prämien abgeschlossen werden. Risikozuschläge werden in der PKV privaten Krankenversicherung, Zahnzusatzversicherung, Heilpraktikerversicherung, Krankenhauszusatzversicherung und Pflegezusatzversicherung berücksichtigt.

Vorerkrankungen können Versicherungsgesellschaften dazu veranlassen, Risikozuschläge zu berechnen. Bei der PKV werden beispielsweise bei chronischen Krankheiten Risikozuschläge berechnet, da durch diese das Risiko für die Versicherungsgesellschaft enorm ansteigt. Der Risikozuschlag wird als Aufschlag auf den normalen Beitrag berechnet. Durch diesen gleicht die Versicherungsgesellschaft das erhöhte Risiko durch die Vorerkrankung aus.

Damit Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit eines Risikozuschlags prüfen können, müssen vor Abschluss des Versicherungsvertrages häufig Gesundheitsfragen beantwortet werden. Gefragt wird insbesondere nach Erkrankungen und Behandlungen der letzten fünf bis zehn Jahre. Bei schweren Vorerkrankungen können Versicherungsgesellschaften Leistungsausschlüsse vereinbaren. In diesem Fall sind bestimmte Leistungen in Zusammenhang mit den gesundheitlichen Problemen vom Versicherungsschutz ausgenommen. Sind Risiken gar nicht kalkulierbar oder tragbar, werden Versicherungsanträge abgelehnt.