Begriff | Definition |
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Risikozuschlag | Risikozuschläge stellen im Versicherungsbereich individuelle Zusatzkosten dar, die insbesondere bei gesundheitlichen Vorerkrankungen oder Vorbelastung berechnet werden. Eine Police kann bei Akzeptanz eines Risikozuschlags nur zu deutlich höheren Prämien abgeschlossen werden. Risikozuschläge werden in der PKV privaten Krankenversicherung, Zahnzusatzversicherung, Heilpraktikerversicherung, Krankenhauszusatzversicherung und Pflegezusatzversicherung berücksichtigt. Vorerkrankungen können Versicherungsgesellschaften dazu veranlassen, Risikozuschläge zu berechnen. Bei der PKV werden beispielsweise bei chronischen Krankheiten Risikozuschläge berechnet, da durch diese das Risiko für die Versicherungsgesellschaft enorm ansteigt. Der Risikozuschlag wird als Aufschlag auf den normalen Beitrag berechnet. Durch diesen gleicht die Versicherungsgesellschaft das erhöhte Risiko durch die Vorerkrankung aus. Damit Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit eines Risikozuschlags prüfen können, müssen vor Abschluss des Versicherungsvertrages häufig Gesundheitsfragen beantwortet werden. Gefragt wird insbesondere nach Erkrankungen und Behandlungen der letzten fünf bis zehn Jahre. Bei schweren Vorerkrankungen können Versicherungsgesellschaften Leistungsausschlüsse vereinbaren. In diesem Fall sind bestimmte Leistungen in Zusammenhang mit den gesundheitlichen Problemen vom Versicherungsschutz ausgenommen. Sind Risiken gar nicht kalkulierbar oder tragbar, werden Versicherungsanträge abgelehnt.
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