Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Risikozuschlag

Versicherungen verstehen unter dem Begriff Risikozuschlag die zusätzliche Prämie, die sie von ihren Versicherungsnehmern verlangen, um das höhere Risiko abzudecken, das mit bestimmten Versicherungen verbunden ist. Dieser Zuschlag wird in der Regel auf die reguläre Versicherungsprämie aufgeschlagen und kann je nach Versicherungsart und individuellem Risikoprofil des Versicherungsnehmers variieren.

Welche Versicherungen erheben Risikozuschläge?

Welche Versicherungen erheben Risikozuschläge und auf welcher gesetzlichen Grundlage wird dieser erhoben?

Warum werden Risikozuschläge erhoben?
Risikozuschläge werden von Versicherungen erhoben, um das individuelle Risiko eines Versicherungsnehmers abzudecken. Je höher das Risiko, desto höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass der Versicherer Leistungen erbringen muss. Um dieses Risiko auszugleichen, werden Risikozuschläge erhoben.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Risikozuschläge?
Die Höhe der Risikozuschläge hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel:

  1. Gesundheitszustand
    Bei bestehenden Vorerkrankungen oder Risikofaktoren wie Übergewicht oder Rauchen können höhere Risikozuschläge erhoben werden.
  2. Beruf
    Bei gefährlichen oder körperlich anstrengenden Berufen kann das Risiko für Unfälle oder Erkrankungen höher sein, wodurch auch die Risikozuschläge steigen können.
  3. Alter
    Ältere Menschen haben in der Regel ein höheres Risiko für Krankheiten oder Unfälle, weshalb auch die Risikozuschläge höher ausfallen können.
  4. Hobby
    Auch gefährliche Hobbys wie beispielsweise Extremsportarten können zu einem höheren Risikozuschlag führen.

  5. Wohnort
    Der Wohnort kann ebenfalls Einfluss auf die Höhe des Risikozuschlags haben, da beispielsweise in Regionen mit höherer Kriminalitätsrate ein höheres Risiko für Einbrüche besteht.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage werden Risikozuschläge erhoben?
Die Erhebung von Risikozuschlägen ist gesetzlich geregelt und basiert auf dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). In § 12 Abs. 1 VVG ist festgelegt, dass der Versicherer berechtigt ist, Risikozuschläge zu erheben, wenn das individuelle Risiko des Versicherungsnehmers höher ist als das Durchschnittsrisiko. Dies dient der Risikogerechtigkeit und soll verhindern, dass Versicherungsnehmer mit niedrigem Risiko höhere Beiträge zahlen müssen, um die Kosten für Versicherungsnehmer mit hohem Risiko auszugleichen.

Wie werden Risikozuschläge berechnet?
Die Berechnung der Risikozuschläge erfolgt individuell und basiert auf den oben genannten Faktoren. Der Versicherer muss dabei jedoch transparent und nachvollziehbar vorgehen und die Berechnung dem Versicherungsnehmer auf Anfrage offenlegen. In der Regel werden Risikozuschläge in Form eines prozentualen Aufschlags auf den Versicherungsbeitrag erhoben.

Gibt es Höchstgrenzen für Risikozuschläge?
Ja, es gibt gesetzlich festgelegte Höchstgrenzen für Risikozuschläge.

  1. Die genaue Höhe variiert je nach Versicherungsart und Risiko, liegt aber in der Regel bei maximal 50% des regulären Versicherungsbeitrags.
  2. Bei der privaten Krankenversicherungen dürfen sie nicht höher als das 2,5-fache des Grundbeitrags sein.
  3. Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen darf der Zuschlag nicht höher als das 1,5-fache des Beitrags betragen.

Können Risikozuschläge abgelehnt werden?
Ja, es besteht die Möglichkeit, dass der Versicherungsnehmer einen Risikozuschlag ablehnt. In diesem Fall kann der Versicherer jedoch auch die Versicherung ablehnen oder bestimmte Risiken ausschließen. Bei Ablehnung des Zuschlags muss der Versicherer dies jedoch schriftlich begründen.

Können Risikozuschläge auch wieder wegfallen?
Ja, in einigen Fällen können Risikozuschläge auch wieder wegfallen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sich das individuelle Risikoprofil des Versicherungsnehmers verbessert hat, zum Beispiel durch eine gesundheitliche Besserung oder einen sichereren Arbeitsplatz. In solchen Fällen kann der Versicherungsnehmer bei der Versicherung einen Antrag auf Reduzierung oder Entfernung des Risikozuschlags stellen.

Zusammenfassung
Versicherungen erheben Risikozuschläge, um das erhöhte Risiko bestimmter Versicherungsnehmer zu decken. Diese Zuschläge variieren nach Risikoprofil und Versicherungsart wie Kranken-, Berufsunfähigkeits-, Lebens-, Unfall-, Reiserücktritts- und Kfz-Versicherungen. Faktoren wie Gesundheitszustand, Beruf, Alter, Hobbys und Wohnort beeinflussen die Höhe des Zuschlags. Gesetzlich sind Risikozuschläge im Versicherungsvertragsgesetz geregelt, wobei Höchstgrenzen bestehen. Versicherungsnehmer können Risikozuschläge ablehnen, was jedoch zur Ablehnung der Versicherung führen kann. Bei Verbesserung des Risikoprofils können Zuschläge reduziert oder entfernt werden.

Synonyme: Risikozuschläge