Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
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BegriffDefinition
Probeantrag

Für Verbraucher mit Vorerkrankungen, erhöhten beruflichen Risiken oder auch riskanten Hobbys kann ein Probeantrag für eine Private Krankenversicherung, Berufs- oder Lebensversicherung durchaus sinnvoll sein. Er ist formell weder einem Versicherungsantrag gleichgestellt, noch kommt auf dessen Einreichung ein Vertrag zustande. Vergleichbar ist er mit einer Risikovoranfrage, mit dem bei der Assekuranz angefragt wird, zu welchen Bedingungen ein bestimmtes Risiko versichert werden kann.

Der größte Vorteil dieser Vorgehensweise ist, dass es um eine für beide Seiten unverbindliche Anfrage handelt und dass die Weitergabe personenbezogener Daten ausgeschlossen werden kann. Letzteres hindert den Versicherer zur Speicherung der Anfrage und seiner Entscheidung im Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft (HIS). Dort nämlich würden sonst die Angaben gespeichert und anderen Konzerne im Rahmen ihrer Risikoprüfung zur Verfügung stehen.

Eine unverbindliche Anfrage lässt sich am leichtesten stellen, wenn man die Anträge der Gesellschaften ausfüllt, diese als Probeantrag kennzeichnet und nicht unterschreibt. Mit einem freundlichen Anschreiben bittet man nun die Versicherung, eine Einschätzung vorzunehmen, ob und zu welchen Konditionen ein Versicherungsschutz gewährt werden kann.

Wichtig ist, dass Sie die Fragen im als Probeantrag gekennzeichneten Antragsformular genaustens lesen und ehrlich beantworten. Nur dies ermöglicht es der Assekuranz eine für Sie verwertbare Einschätzung vorzunehmen. Es empfiehlt sich zudem, auch ärztliche Befunde, Berichte oder Atteste einzureichen. Dabei achten Sie bitte unbedingt auf die Benennung von Vorerkrankungen im abgefragten Zeitraum.

Sie werden wahrscheinlich nicht von allen Gesellschaften eine Antwort bekommen, es sei denn, Sie haben Unterstützung durch einen Versicherungsmakler oder -berater. Deren Beistand hilft schon allein deshalb, weil sie bereits im Vorfeld einschätzen können, ob und wo sich eine Risikovoranfrage lohnen könnte. Zudem wird es sich auch bei der Auswertung der Angebote lohnen, einen Experten an seiner Seite zu wissen. Nicht zuletzt sind Versicherungsmakler oder -berater auch in der Position, mit Versicherern zu verhandeln, etwa wenn es um die Frage geht, ob bei dauerhafter Behandlungs- und Beschwerdefreiheit eine erneute Risikobewertung zugunsten des Versicherten erfolgen kann.