Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Altersrückstellung

Altersrückstellungen werden auch Alterungsrückstellungen genannt und haben in der PKV, also der privaten Krankenversicherung, die Aufgabe, Gesundheitskosten zu finanzieren. Jede PKV-Prämie besteht aus zwei Bestandteilen. Aus einem Teil werden die Kosten des Versicherers und die laufenden Kosten für Versicherungsleistungen gedeckt. Bei dem anderen Teil handelt es sich um die Altersrückstellungen in ihrer Funktion als Spareinlage.

Um die Berechnung von Altersrückstellungen zu verstehen, bedarf es eines Überblicks, wie sich die Prämien in der PKV berechnen: Bei Neuversicherung wird mittels einer regelmäßig aktualisierten Sterbetafel kalkuliert, über welche Lebenserwartung der Versicherungsnehmer wahrscheinlich noch verfügt. Ändert sich die danach berechnete Lebenserwartung, hat dies auch Einfluss auf die Versicherungsprämie. Steigt die Lebenserwartung, steigen auch die Prämien. Wenn hingegen die Lebenserwartung fällt, sinken naturgemäß auch die Beiträge. Zusätzlich kalkuliert die Versicherung die potenziellen Gesundheitskosten, die mit wachsendem Alter ebenfalls ansteigen. Denn mit zunehmendem Alter steigt auch das Krankheitsrisiko.

Für all diese Risiken bildet der Versicherer von jedem einzelnen Versicherungsvertrag Altersrückstellungen, die im Kollektiv der Gesellschaft angespart werden. Durch dieses „Polster“ soll vermieden werden, dass die Beiträge bei höherem Alter und höherem Krankheitsrisiko ansteigen. Der Aufbau der Altersrückstellungen in jungen Jahren und der Abbau in späteren Jahren entspricht den versicherungsmathematischen Prinzipien der Kalkulationsverordnung, an die sich jeder Versicherer halten muss.

In der Aufbauphase der Alterungsrückstellungen erfasst und sammelt der Versicherer die Beträge, die auch verzinst werden. Je länger ein Versicherungsnehmer in der PKV versichert ist, desto höher fallen auch die von ihm aufgebauten Altersrückstellungen aus. Wird der Versicherungsvertrag gekündigt, verbleiben die Altersrückstellungen bei der Versicherungsgesellschaft. Dies gilt jedoch nur für Verträge ohne Portabilität, die im Jahr 2009 eingeführt wurde. Sinnvoller ist für Versicherungsnehmer in der Regel ein Tarifwechsel, um die angesparten Rückstellungen zu erhalten. Wenn ein Versicherungsnehmer stirbt, „vererbt“ er seine Alterungsrückstellungen dem Kollektiv des Versicherers.

Synonyme: Alterungsrückstellung