Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Rückstau

Bei einem Rückstau handelt es sich um Wasser, das nicht mehr über die Kanalisation abgeführt werden kann und aus diesem Grund über die Abwasserleitungen wieder in das Gebäude gedrückt wird.

Starke Regengüsse können die Kanalisation überfordern. Innerhalb kurzer Zeit muss eine große Menge Wasser gesammelt und abgeführt werden. Kann das Wasser nicht rechtzeitig abgeführt werden, steigt es über die Erdoberkante. Das Wasser tritt über die Rückstauebene. Liegt auf Höhe der Rückstauebene ein Gebäude, drückt sich das Wasser nach unten zu offenen Abwasserstellen. In Gebäuden betrifft dies häufig Waschküchen, Toiletten, Waschbecken, Duschen oder Bodenablaufstellen im Keller, im Souterrain oder andere Abwasseranschlüsse unterhalb der Rückstauebene.

Die Gefahr eines Rückstaus ist bei starken Niederschlägen auch bei modernen Abwasserkanälen nicht kalkulierbar. Öffentliche Kanäle müssen nur bis zu einem gewissen Grad einen Schutz vor Rückstau bieten, sind nicht für jede Starkregenphase ausgelegt und können auch durch Schlamm, Müll und Laub verengt sein. Verwaltungen und Gemeinden können sich in vielen Situationen auf höhere Gewalt berufen, weshalb Immobilieneigentümer im Idealfall selbst einen geeigneten Rückstauschutz einbauen. Darauf wird häufig auch in der jeweiligen Entwässerungssatzung hingewiesen. Aus diesen Gründen haften Hausbesitzer selbst bei Rückstauschäden.

Der beste Schutz gegen Schäden durch Rückstau bietet einerseits eine Rückstausicherung im Gebäude und ein abgestimmter Versicherungsschutz. In Betracht kommen hierfür die Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung. Die Hausratversicherung kommt für Schäden am Inventar auf, während die Wohngebäudeversicherung Rückstauschäden am Gebäude übernimmt. Wichtig hierbei ist die Vereinbarung einer Rückstau-Klausel oder aber einer Elementarschaden-Option im Versicherungsvertrag. Rückstauschäden gehören zu den Elementarschäden, die explizit abgesichert werden müssen.