Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Rückstau

Ein Rückstau bezeichnet eine Situation, bei der Abwasser oder Regenwasser nicht mehr wie gewohnt abfließen können und somit in das Gebäude zurückgedrückt werden. Dies kann verschiedene Ursachen haben, wie beispielsweise eine Überlastung des Kanalsystems, Verstopfungen oder auch Bauarbeiten in der Nähe. Die Folgen eines Rückstaus können für Gebäude und deren Bewohner erhebliche Schäden verursachen.

Welche Schäden können durch einen Rückstau entstehen?
Durch einen Rückstau kann es zu verschiedenen Schäden kommen. Zum einen können die betroffenen Gebäude durch das eindringende Wasser beschädigt werden. Dies kann zu Feuchtigkeitsschäden an Wänden, Böden und Decken führen, aber auch zu Schimmelbildung und damit verbundenen Gesundheitsrisiken. Zudem können durch den Rückstau auch elektrische Anlagen und Geräte beschädigt werden, was zu hohen Reparaturkosten führen kann. Darüber hinaus können auch Möbel und persönliche Gegenstände in Mitleidenschaft gezogen werden.

Sind Schäden durch Rückstau in der Gebäudeversicherung abgedeckt?
In der Regel sind Schäden durch Rückstau in der Gebäudeversicherung abgedeckt. Diese Versicherung schützt das Gebäude und seine festverbundenen Bestandteile, wie zum Beispiel Heizungsanlagen oder Sanitäreinrichtungen, vor Schäden durch verschiedene Gefahren, wie beispielsweise Feuer, Sturm oder Leitungswasser. Auch Schäden durch Rückstau zählen zu den versicherten Gefahren.

  1. Was ist in der Gebäudeversicherung genau versichert?
    In der Gebäudeversicherung sind in der Regel Schäden durch Rückstau inbegriffen, die durch Abwasser oder Regenwasser entstehen. Dabei ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Versicherungsbedingungen und -summen je nach Versicherungsgesellschaft variieren können. In der Regel sind Schäden an der Gebäudehülle, wie zum Beispiel an Dach, Fassade oder Keller, sowie an den festverbundenen Bestandteilen des Gebäudes versichert.
  2. Wie hoch ist die Versicherungssumme in der Gebäudeversicherung?
    Die Versicherungssumme in der Gebäudeversicherung sollte dem Wert des Gebäudes entsprechen. Dabei ist es wichtig, den Wert regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um im Schadensfall ausreichend versichert zu sein. Auch die Höhe der Versicherungssumme für Schäden durch Rückstau kann je nach Versicherungsgesellschaft variieren und sollte daher individuell mit dem Versicherungsanbieter abgestimmt werden.
  3. Gibt es Einschränkungen bei der Versicherung von Schäden durch Rückstau?
    Ja, es gibt Einschränkungen bei der Versicherung von Schäden durch Rückstau in der Gebäudeversicherung. So sind beispielsweise Schäden an Einrichtungsgegenständen, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, nicht immer inbegriffen. Auch Schäden durch Rückstau, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln des Versicherungsnehmers verursacht wurden, können von der Versicherung ausgeschlossen werden.

Sind Schäden durch Rückstau in der Hausratversicherung versichert?
In der Hausratversicherung sind in der Regel Schäden durch Rückstau nicht automatisch versichert. Diese Versicherung schützt den Hausrat, also bewegliche Gegenstände wie Möbel, Elektrogeräte oder Kleidung, vor Schäden durch verschiedene Gefahren, wie zum Beispiel Einbruchdiebstahl, Feuer oder Leitungswasser. Allerdings bieten einige Versicherungsgesellschaften optional auch eine Erweiterung der Hausratversicherung um den Schutz vor Schäden durch Rückstau an.

  1. Welche Versicherungsmöglichkeiten gibt es für Schäden durch Rückstau in der Hausratversicherung?
    Für Schäden durch Rückstau in der Hausratversicherung gibt es verschiedene Versicherungsmöglichkeiten. Zum einen kann die Hausratversicherung um den Schutz vor Schäden durch Rückstau erweitert werden.

Was ist bei der Wahl der Versicherung zu beachten?
Bei der Wahl der Versicherung ist es wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen. Nicht alle Versicherungen decken automatisch Schäden durch Rückstau ab. Zudem gibt es Unterschiede in der Höhe der Versicherungssumme und der Selbstbeteiligung. Es ist daher ratsam, verschiedene Angebote zu vergleichen und sich gegebenenfalls von einem Versicherungsexperten beraten zu lassen. Auch die Lage des Gebäudes kann eine Rolle spielen, da in manchen Regionen ein höheres Risiko für Rückstau besteht als in anderen.

Welche Maßnahmen können getroffen werden, um Schäden durch Rückstau zu vermeiden?
Um Schäden durch Rückstau zu vermeiden, gibt es verschiedene Maßnahmen, die getroffen werden können.

  1. Eine Möglichkeit ist die regelmäßige Reinigung und Wartung der Abwasserleitungen und -kanäle. Auch der Einbau von Rückstauklappen kann helfen, das Eindringen von Wasser in das Gebäude zu verhindern.
  2. Zudem ist es ratsam, bei Starkregen oder Unwetterereignissen frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, wie beispielsweise das Anbringen von Sandsäcken oder das Abschalten von elektrischen Anlagen.

Zusammenfassung
Ein Rückstau tritt auf, wenn Abwasser nicht abfließen kann und Schäden an Gebäuden verursacht. Diese Schäden sind oft in der Gebäudeversicherung gedeckt, die Versicherungsbedingungen variieren jedoch. Hausratversicherungen schließen Rückstauschäden meist nicht ein, können aber erweitert werden. Bei der Versicherungswahl sind die Konditionen, wie Deckungssumme und Selbstbeteiligung, zu beachten. Präventive Maßnahmen wie Rohrreinigung und der Einsatz von Rückstauklappen können Schäden verhindern.