Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Liebhaberwert

Sachen und Gegenstände besitzen einen Sachwert, Materialwert, Substanzwert, Gebrauchswert oder Metallwert. Bei Erbstücken oder Sammlungen entwickeln Personen aufgrund von Erinnerungen, Erfahrungen oder Gefühlen persönliche Beziehungen zu diesen Sachen, wodurch der objektive Wert übertroffen wird und vom Liebhaberwert gesprochen werden kann. Lieberhaberwerte beinhalten subjektive Aspekte, die über das reine Vermögensinteresse hinausgehen. Liebhaberwerte werden durch das allgemeine Interesse bestimmt. Bei Käufern von Sammlungen gilt insbesondere die Seltenheit, der Zustand oder das Alter einer Sache als ein wichtiger Faktor bei der Bemessung des Wertes.

Bei einem Liebhaberwert handelt es sich im Bereich der Sachversicherungen um den besonderen Wert von einer Sache, der über den gewöhnlichen Wert dieser Sache hinausgeht. Sofern Gegenstände für Versicherungsnehmer und ihre Familienangehörigen einen ideellen Wert darstellen, der nicht mit Zahlen oder Geld bewertet werden kann, ist dieser in der Regel nicht versicherbar. Erstattet werden kann nur ein Sachwert oder Wiederbeschaffungswert.

Versicherungsschutz besteht nur in den Fällen, in denen Gegenstände für eine größere Personengruppe wie etwa Kunstsammler einen Liebhaberwert darstellen. Dieser kann dann als Handelswert betrachtet und versichert werden. Dieser Handels- bzw. Liebhaberwert entspricht dann dem gemeinen Wert oder Marktwert, wobei die Summenbegrenzungen in den Bedingungen zu beachten sind.