Begriff | Definition |
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Kunstversicherung | Bei einer Kunstversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung aus der Gruppe der Sachversicherungen, die Gemälde, Bilder, Fotografien, Sammlungen, Skulpturen, Pelze, Schmuck und Antiquitäten versichert. Die Kunstversicherung wird dann genutzt, wenn die Hausratversicherung nicht ausreicht, damit verbundene Risiken in ihrer Höhe und in ihrem Umfang abzudecken. Deshalb wird die Kunstversicherung auch als eine Kombination aus Haushalts- und Transportversicherung betrachtet. Versichert werden die eigentlichen Kunstgegenstände sowie dazugehörige Rahmen, Gläser, Aufhängevorrichtungen, Vitrinen und Sockel. Kunstversicherungen versichern in der Regel durch Allgefahrendeckung gegen Beschädigung, Zerstörung, Verlust und als Folge von Gefahren, denen die versicherten Kunstgegenstände ausgesetzt werden könnten. Eine Leistungsbegrenzung kann durch Ausschlüsse erfolgen. Im Schadenfall werden die Kosten für Aufräumarbeiten, Bewegungskosten, Schutzkosten, Transportkosten, Lagerkosten, Restaurierungskosten sowie Kosten für die Schadensabwehr bzw. Schadensminimierung bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernommen. Einige Versicherungsgesellschaften bieten Kunstversicherungen als Geschäftsversicherung an, um Ausstellungen, Museen, Galerien, Kunsthandlungen oder Sammlungen im Rahmen der Sachversicherung abzusichern. Besonders hohe Risiken werden dann über eine Rückversicherung abgedeckt.
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