Begriff | Definition |
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Dynamik | Im Finanz- und Versicherungsbereich bedeutet die Dynamik die dynamische Erhöhung von Beiträgen und Leistungen eines Vertrages. Die Dynamik wird dabei regelmäßig und häufig jährlich durchgeführt. Mit Dynamik berechnete Verträge haben den Zweck, den Vertragsumfang während der Laufzeit an die wahrscheinliche Änderung des Bedarfs anzupassen. Dynamische Erhöhungen erfolgen je nach Vertragsgrundlage entweder nach einem den erwartenden Änderungen des Bedarfs entsprechenden Index oder aber nach einem festgelegten Faktor. Grund für die Vereinbarung einer Dynamik ist schlicht Vereinfachung: Vertragsanpassungen müssen dadurch nicht mehr bei jeder Änderung der Bedarfssituation neu ausgehandelt und vereinbart werden. Mit einer Dynamik werden häufig Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und Rentenversicherungen abgeschlossen. Unter Umständen kann die Vereinbarung einer Dynamik bei Lebensversicherungen steuerliche Vorteile haben. Auf der anderen Seite besteht das Risiko, dass sich der dynamisch vereinbarte Lebensversicherungsvertrag nicht nach dem tatsächlichen Bedarf entwickelt oder dass die Erhöhungen mit der Zeit aus wirtschaftlichen Gründen zu hoch ausfallen. Bei einigen Verträgen wird die Dynamik mit der Möglichkeit des Widerrufs vereinbart. Dadurch hat der Versicherungsnehmer die Gelegenheit, der Erhöhung durch die Dynamik zu widersprechen. Je nach Vertragskonstellation sind Widersprüche aber nicht unbegrenzt möglich. Mehrere Widerspruchseinlegungen könnten zum Ausschluss der Dynamik für die Zukunft führen und damit den Versicherungsinhalt in Mitleidenschaft ziehen. Zugriffe - 5569 |